- Staatsschuldenausschuss
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Der seit 1970 auf gesetzlicher Grundlage bestehende Staatsschuldenausschuss ist in Österreich eine gremiale Einrichtung, die durch Analyse der Kapitalmärkte und der Entwicklung der Finanzschuld die Politik unterstützen soll, sinnvolle finanzpolitische Maßnahmen zu setzen. Die Funktionsperiode der Mitglieder beträgt fünf Jahre. Letzte Änderungen an der Größe und Organisation wurden im Jahr 2002 beschlossen.
Nach der Auffassung von Experten hat der Finanzschuldenausschuss in den 1990er Jahren sich in zunehmender Weise als Warner und Mahner im Sinne einer Konsolidierungspolitik profiliert.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Die einzelnen Aufgaben bestehen darin:
- eine Entwicklung der Staatsfinanzen zu prognostizieren
- die öffentlichen Budgets zu analysieren
- Empfehlungen an die Politik unter Berücksichtigung konjunktureller Entwicklungenen abzugeben, sowie
- an Informationsbveranstaltungen des Finanzministeriums mitzuwirken
Mitglieder
Mitglieder des Ausschusses sind Finanzfachleute und werden von den jeweiligen Institutionen entsandt.
- sechs Mitglieder seitens der Bundesregierung
- drei Mitglieder gemeinsam von der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer
- drei Mitglieder der Arbeiterkammer
- je ein nicht stimmberechtigtes Mitglied des Gemeindebundes, des Städtebundes und der Landeshauptleutekonferenz.
Zusätzlich gibt es noch beratende Mitglieder, wie jenen von der Oesterreichischen Nationalbank.
Präsidenten des Ausschusses waren bzw. sind:
Literatur
- Gerhard Lehner:Der Staatsschuldenausschuss und seine Empfehlungen in den neunziger Jahren in Günther Chaloupek (Hg): Ökonomie in Theorie und Praxis: Festschrift für Helmut Frisch, Springer, Wien 2002 S 199ff
Weblinks
Kategorien:- Wirtschaftspolitik (Österreich)
- Geldpolitik
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