Österreichischer Gemeindebund

Österreichischer Gemeindebund
Österreichischer Gemeindebund
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Zweck: Interessensvertretung der Gemeinden Österreichs
Vorsitz: Präsident: Helmut Mödlhammer, Bgm. Hallwang;

Vizepräsidenten: Alfred Riedl, Bgm. Grafenwörth; Rupert Dworak, Bgm. Ternitz; Generalsekretär: Walter Leiss

Gründungsdatum: 1947
Mitgliederzahl: 2.345 politische Gemeinden
Sitz: 1010 Wien, Löwelstrasse 6
Website: www.gemeindebund.gv.at

Der Österreichische Gemeindebund ist die Interessensvertretung von 2.345 der 2.557[1] österreichischen Gemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Der Österreichische Gemeindebund wurde in seiner heutigen Form im Jahr 1947 gegründet. Er ist – gemeinsam mit dem Städtebund – die seit 1988 in der Bundesverfassung vorgesehene Interessenvertretung der österreichischen Gemeinden (Art. 155 Abs. 3 B-VG).[2] 2.345 Gemeinden sind freiwillige Mitglieder, 12 Gemeinden werden exklusiv vom Städtebund vertreten, rund 200 Gemeinden sind als Doppelmitglieder in beiden Interessenvertretungen organisiert.

Der Gemeindebund ist nach dem Föderalismusprinzip organisiert und besteht aus zehn Landesverbänden. In Wien gibt es keinen eigenen Landesverband, in Niederösterreich und dem Burgenland dafür aus historischen Gründen jeweils zwei, nämlich einen ÖVP-dominierten und einen SPÖ-dominierten Verband.

Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht daher die Vertretung von Gemeindeinteressen gegenüber den gesetzgebenden und vollziehenden Organen von Ländern, Bund und der europäischen Union.

Geschichte

Bereits in der Ersten Republik gab es Bemühungen, auch für die kleinen und mittleren Landgemeinden eine gemeinsame Vertretung zu schaffen. Ihren Ausgang nahmen sie von Oberösterreich; Motor war Florian Födermayr, seit 1928 Bürgermeister von Kronstorf (Bezirk Linz-Land). Auf seine Initiative wurde 1936 der Oberösterreichische Landgemeindebund gegründet und Födermayer selbst zum Obmann gewählt. Die Intentionen Födermayers gingen weit über die oberösterreichischen Landesgrenzen hinaus, ihm schwebte bereits eine österreichweite Vertretung der Land- und Marktgemeinden vor. Entsprechende Kontakte wurden geknüpft, aber die politischen Verhältnisse machten diesen Bemühungen rasch ein Ende: Ab März 1938 existierte Österreich nicht mehr.

Nach dem Zusammenbruch des Nazi-Regimes und dem Ende des Zweiten Weltkriegs nahm Födermayer seinen Kampf um einen Zusammenschluss der Landgemeinden wieder auf. Beflügelt wurde er nicht zuletzt durch die laufenden Verhandlungen über den neuen Finanzausgleich, in denen sich 1946 bereits die Installierung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels abzeichnete, also die eklatante Benachteiligung der kleinen und mittleren Gemeinden.

Die Geburtsstunde des Gemeindebundes schlug am 16. November 1947 im Palais Todesco in der Wiener Kärntnerstraße. Der Österreichische Landgemeindenbund wurde konstituiert - auf Vereinsbasis mit freiwilliger Mitgliedschaft. Beim sperrigen Titel Österreichischer Landgemeindenbund blieb es nicht lange, nach vielen Diskussionen entschied man sich im Jänner 1948 für den Namen Österreichischer Gemeindebund.

Landesorganisationen gab es zum Zeitpunkt der Gemeindebund-Gründung in drei Bundesländern: in Oberösterreich, Salzburg und Tirol. In den übrigen Ländern wurden sie in den folgenden Monaten aufgebaut. Von Anfang an war der Gemeindebund als überparteiliche Interessenvertretung konzipiert. Überparteilich waren auch die Landesverbände – mit zwei Ausnahmen: Niederösterreich, dem Bundesland mit den meisten Gemeinden, und Burgenland, wo bereits Gemeindevertreterverbände der beiden Großparteien im Aufbau waren. Dieser Prozess war nicht mehr umkehrbar, vor allem auch auf Grund der besonderen Bedingungen in der Besatzungszeit: In den Gemeinden waren provisorische Bürgermeister und Gemeinderäte eingesetzt, Gemeinderatswahlen fanden erst 1949 und 1950 statt. Das bedeutete, dass in der sowjetischen Besatzungszone die Kommunisten ein Drittel der Gemeindemandatare stellten und auch in einem gemeinsamen Landesverband großen Einfluss gehabt hätten. Die Folge: Bis heute hat der Österreichische Gemeindebund in acht Bundesländern insgesamt zehn Landesverbände.

Am 2. und 3. Oktober 1948 fand in Salzburg der erste österreichische Gemeindetag statt, im Juni 2011 fand der bisher letzte Gemeindetag in Kitzbühel (Tirol) statt. Für 2012 ist die niederösterreichische Stadt Tulln als Veranstaltungsort vorgesehen. Diese kommunalpolitische Großveranstaltung, die im Schnitt von mehr als 2.300 Kommunalpolitiker/innen besucht wird, wird jährlich wechselnd in jeweils einem anderen Bundesland durchgeführt.

Organisation

Der Sitz des Österreichischen Gemeindebundes ist Wien. Das Generalsekretariat verfügt über rund 13 Mitarbeiter, darüber hinaus teilt sich der Gemeindebund mit dem Städtebund eine kleine Vertretung in Brüssel. Das offizielle Organ des Gemeindebundes ist die Fachzeitschrift Kommunal. Der Gemeindebund betreibt auch das Intranet der österreichischen Gemeinden.

Die Präsidenten

Präsident des Österreichischen Gemeindebundes ist seit 1999 der ÖVP-Politiker und Bürgermeister der Salzburger Gemeinde Hallwang, Helmut Mödlhammer, Generalsekretär ist seit Juli 2011 Walter Leiss.

Der Präsident ist der politische Vertreter des Gemeindebundes und wird für fünf Jahre vom Bundesvorstand gewählt. Die Amtsperiode wurde 2007 von vier auf fünf Jahre verlängert. Derzeit gibt es mit Alfred Riedl (Bürgermeister von Grafenwörth) und Rupert Dworak (Bürgermeister von Ternitz) zwei Vizepräsidenten.

  • Florian Födermayer, Oktober 1948 bis Dezember 1957, aus Kronstorf (Oberösterreich)
  • Ernst Grundemann-Falkenberg, Dezember 1957 bis Jänner 1971, aus Reichenthal (Oberösterreich)
  • Ferdinand Reiter, Jänner 1971 bis Februar 1987, aus Zistersdorf (Niederösterreich)
  • Franz Romeder, Februar 1987 bis Februar 1999, Schweiggers (Niederösterreich)
  • Helmut Mödlhammer aus Hallwang (Salzburg), seit Februar 1999

Die Generalsekretäre

Die operativen Geschäfte des Gemeindebundes werden vom Generalsekretär geführt. Er leitet auch das Büro des Gemeindebundes in Wien und wird vom Bundesvorstand bestellt.

  • Alfred Sponner (1947 bis 1952)
  • Albert Hammer (1952 bis 1979)
  • Otto Maier (1979 bis 1988)
  • Robert Hink (1988 bis 2011)
  • Walter Leiss (seit Juli 2011)

Die Landesverbände

Burgenland

Burgenländischer Gemeindebund
Zweck: Interessensvertretung der Gemeinden des Burgenlands
Vorsitz: Präsident: Leo Radakovits, Bgm. Güttenbach;

Vizepräsidenten: Günter Toth, Bgm. Oberschützen; Johann Schumich, Bgm. Oslip; Geschäftsführer: Thomas Steiner

Gründungsdatum: 1947
Sitz: 7000 Eisenstadt, Ing. Julius Raab-Str.7
Website: www.gemeindebund-burgenland.at
Verband sozialdemokratischer Gemeindevertreter im Burgenland
Zweck: Interessensvertretung der Gemeinden des Burgenlands
Vorsitz: Präsident: Ernst Schmid, Bgm. Oggau;

Vizepräsidenten: Matthias Gelbmann, Bgm. Andau; Erwin Kaipel, Bgm. Riedlingsdorf; Geschäftsführer: Herbert Marhold

Gründungsdatum: 1947
Sitz: 7000 Eisenstadt, Permayerstraße 2
Website: www.gvvbgld.at

Kärnten

Kärntner Gemeindebund
Zweck: Interessensvertretung der Gemeinden Kärntens
Vorsitz: Präsident: Ferdindand Vouk, Bgm. Velden;

Vizepräsidenten: Valentin Happe, Bgm. Schiefling; Arnold Marbek, Bgm. Poggersdorf; Maximilian Linder, Bgm. Afritz am See; Hilmar Loitsch, Bgm. Klein St. Paul; Geschäftsführer: Stefan Primosch

Gründungsdatum: 1947
Sitz: 9020 Klagenfurt, Gabelsberger Straße 5/1
Website: www.kaerntner-gemeindebund.at

Niederösterreich

Gemeindevertreterverband der Volkspartei Niederösterreich
Zweck: Interessensvertretung der Gemeinden Niederösterreichs
Vorsitz: Präsident Alfred Riedl, Bgm. Grafenwörth;

1. Vizepräsident: Karl Moser, Bgm. Yspertal; Geschäftsführer: Christian Schneider

Gründungsdatum: 1947
Sitz: 3109 St. Pölten, Ferstlergasse 4
Website: www.vp-gvv.at
Verband sozialdemokratischer Gemeindevertreter in Niederösterreich
Zweck: Interessensvertretung der Gemeinden Niederösterreichs
Vorsitz: Präsident: Rupert Dworak, Bgm. Ternitz;

Vizepräsidenten: Bernhard Müller, Bgm. Wiener Neustadt; Matthias Stadler, Bgm. St. Pölten; Karin Renner, Bgm. Marktgrafneusiedl; Alfred Buchberger, Bgm. Ennsdorf; Fritz Knotzer, Bgm. Traiskirchen; Johann Pichler, Bgm. Heidenreichstein; Geschäftsführer: Ewald Buschenreiter

Gründungsdatum: 1947
Sitz:
Website: www.gvvnoe.at

Oberösterreich

Oberösterreichischer Gemeindebund
Zweck: Interessensvertretung der Gemeinden Oberösterreichs
Vorsitz: Präsident: Johann Hingsamer, Bgm. Eggerding;

Vizepräsident: Fritz Kaspar, Bgm. Marchtrenk; Geschäftsführer: Hans Gargitter

Gründungsdatum: 1947
Sitz: 4020 Linz, Coulinstraße 1
Website: www.ooegemeindebund.at

Salzburg

Salzburger Gemeindeverband
Zweck: Interessensvertretung der Gemeinden des Landes Salzburg
Vorsitz: Präsident: Helmut Mödlhammer, Bgm. Hallwang;

Vizepräsident: Peter Mitterer, Bgm. Saalbach-Hinterglemm; Geschäftsführer: Martin Huber

Gründungsdatum: 1947
Sitz: 5020 Salzburg Alpenstraße 47
Website: www.gemeindeverband.salzburg.at

Steiermark

Steiermärkischer Gemeindebund
Zweck: Interessensvertretung der Gemeinden der Steiermark
Vorsitz: Präsident: Erwin Dirnberger, Bgm. St. Johann-Köppling

Vizepräsidenten: Reinhard Reisinger, Bgm. Spital am Semmering;Christoph Stark, Bgm. Gleisdorf Geschäftsführer: Martin Ozimic

Gründungsdatum: 1947
Sitz: 8010 Graz, Burgring 18
Website: www.gemeindebund.steiermark.at

Tirol

Tiroler Gemeindeverband
Zweck: Interessensvertretung der Gemeinden des Bundeslands Tirol
Vorsitz: Präsident: Ernst Schöpf, Bgm. Sölden

Vizepräsidenten: Rudolf Nagl, Bgm. Axams; Günter Fankhauser, Bgm. Mayrhofen; Edgar Kopp, Bgm. Rum Geschäftsführer: Helmut Ludwig

Gründungsdatum: 1947
Sitz: 6020 Innsbruck, Adamgasse 7a
Website: www.gemeindeverband.tirol.gv.at

Vorarlberg

Vorarlberger Gemeindeverband
Zweck: Interessensvertretung der Gemeinden Vorarlbergs
Vorsitz: Präsident: Harald Sonderegger, Bgm. Schlins;

Vizepräsidenten: Wolfgang Rümmele, Bgm. Dornbirn; Harald Köhlmeier, Bgm. Hard; Geschäftsführer: Peter Jäger, Otmar Müller

Gründungsdatum: 1947
Sitz: 6850 Dornbirn, Marktstraße 51
Website: www.gemeindeverband.at

Weblinks

Einzelnachweise

Gemeindebund, Österreichischer. In: Österreich-Lexikon, online auf aeiou.
  1. Statistik Austria, abgerufen am 29. Mai 2010
  2. „Der Österreichische Gemeindebund und der Österreichische Städtebund sind berufen, die Interessen der Gemeinden zu vertreten.“ Art. 115 (3) B-VG Fünftes Hauptstück, Selbstverwaltung, A. Gemeinden (ris.bka)

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