- Stift Horstmar
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St. Gertrud ist eine katholische Kirche in Horstmar.
Am 25. November 1325 erfolgte die Errichtung des Kollegiatstifts in Horstmar an der bereits bestehenden Pfarrkirche St. Gertrud. Der Pfarrer wurde zum Kapitelsdechant ernannt. Die Kollation, d.h. die Vergabe der Kanonikate erfolgte durch den zuständigen Bischof zu Münster.
Eine Propstei und damit den Einfluss des Domkapitels zu Münster gab es hier nicht (im Gegensatz z. B. zu St. Viktor in Dülmen). In das Kapitel wurde die Ortsgeistlichkeit von Horstmar einbezogen. Somit waren der Burgkaplan und der Seelsorgskurat stets Mitglieder des Kapitels.
Schon im Jahre 1306 hatte der münsterische Bischof Otto III. von Rietberg auf der Burg Horstmar den Gottesdienst wieder eingerichtet. Da Horstmar und seine Burg zur Residenz der Fürstbischöfe zu Münster geworden war, schenkten diese dem Kollegiatstift ihre besondere Aufmerksamkeit. So regelte u. a. Bischof Florenz von Wewelinghoven im Jahre 1376 die Bezüge für die einzelnen Kanoniker und legte die Zuteilungen für den Fall der Residenz neu fest. Es wurde ferner bestimmt, dass der Dechant für die Seelsorge einen Kaplan bekommen sollte.
Mit der Auflösung des Fürstbistums Münster fiel u. a. Horstmar an den Fürsten zu Salm-Horstmar. Bereits 1806 wurde das Stift aufgehoben, im Gegensatz zu den anderen Kollegiatstiften, die meist erst in der Franzosenzeit im November 1811 aufgehoben wurden. Danach wurde St. Gertrud reine Pfarrkirche.
Literatur
- Westfälisches Klosterbuch, Band 1, S. 472–475.
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