Stiftung Deutsche Studentengeschichte

Stiftung Deutsche Studentengeschichte

Die Stiftung Deutsche Studentengeschichte hat sich die unmittelbare Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie von Bildung und Erziehung zum Ziel gesetzt. Hierfür akquiriert die Stiftung das erforderliche Kapital. Bleibende Werte schafft sie je nach Verfügbarkeit der Mittel über die Förderung von Studentengeschichtsschreibung und Hochschulkunde zunächst durch Veröffentlichungshilfen innerhalb und außerhalb des Rahmens der Gemeinschaft für deutsche Studentengeschichte (GDS). Über die zeitnahe Verwendung der Spenden und Erträge für große und kleine Forschungs- und Publikationsvorhaben, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, entscheidet der Stiftungsvorstand nach Ablauf eines Geschäftsjahres. Sitz der Stiftung ist Frankfurt a. M..

Inhaltsverzeichnis

Entstehung der Stiftung

Bücher, Broschüren und eine eigene Zeitschrift prägen das Veröffentlichungsangebot der GDS. Trotz einer länger werdenden Publikationsliste wurde es Mitte der 90er Jahre immer deutlicher, dass auch die rund 2.100 GDS-Mitglieder mit ihren Mitgliedsbeiträgen nicht alle Forschungs- und Veröffentlichungsvorhaben erfüllen können. Hinzu kamen die immer fühlbareren Sparzwänge von Instituten, Archiven und Bibliotheken. Die GDS entschloss sich daher auf Anregung und mit Unterstützung ihres Vorsitzenden Dr. Friedhelm Golücke dazu, eine eigene Stiftung zur nachhaltigen Förderung der Studentengeschichtsschreibung und Hochschulkunde einzurichten. Die Stiftungsidee beruht darauf, dass die in absehbarer Zeit anstehenden Aufgaben ebenso Kapital brauchen, wie künftige Generationen von Studentenhistorikern.

Ein Jahrzehnt lang sparten die GDS-Mitglieder das nötige Stiftungsvermögen zusammen. Nach intensiven Beratungen mit der Stiftungsabteilung im Rechtsamt des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main wurden das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung schließlich am 14. Juni 2005 errichtet. Die Stiftungsurkunde erhielt die Stiftung Deutsche Studentengeschichte mit Sitz in Frankfurt am Main vom Regierungspräsidium Darmstadt am 12. Oktober 2005. Zwölf Tage später wurde die damit verbundene Anerkennung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Nr. 43/2005) bekannt gemacht. Die vorläufige Gemeinnützigkeit (18 Monate) wurde der Stiftung am 11. November 2005 vom Finanzamt Frankfurt bestätigt.

Stiftungsvorstand

Am 19. November 2005 konstituierte sich der auf fünf Jahre gewählte ehrenamtliche Gründungsvorstand (Vorsitzender und Schriftführer: Dipl.-Math. Stephan Eichhorn, Stellv. Vorsitzender und Stifter: Dr. phil. Friedhelm Golücke, Schatzmeister: RA Sebastian Straub, PR-Vorstand: Marc Zirlewagen M. A.) auf der ersten Stiftungssitzung in Alsfeld. Aufgabe des Vorstandes ist es das Stiftungsvermögen zu verwalten und die daraus erwachsenden Erträge zeitnah zu vergeben. Zentrale Bedeutung kommt daneben der Öffentlichkeitsarbeit zu: Veröffentlichungen in einschlägigen Publikationen sollen die Stiftung bekannt machen und zu einem Anwachsen von Stiftungsvermögen und Erträgen führen. Hierfür wurde Anfang 2006 unter anderem ein Internetportal eingerichtet. Zur Unterstützung der Stiftungsorgane sollen darüber hinaus namhafte Mitglieder für ein beratendes Kuratorium gewonnen werden.

Kapital für die Zukunft

Die Stiftung setzt auf die aktive Unterstützung aller Freunde der Studentengeschichte und Hochschulkunde. Diesen bieten sich mehrere Möglichkeiten: Zustiftungen kommen der Erhöhung des Stiftungsvermögens zugute. Es wird in sicheren Werten angelegt und bleibt ungeschmälert erhalten. Damit bildet es das Kapital für die Zukunft. Spenden werden zu den Erträgen gerechnet und fließen zeitnah in die Förderprojekte. Wer die Zukunft sogar über die eigene Lebenszeit hinaus gestalten möchte, kann ein bleibendes Zeichen auch durch eine testamentarische Verfügung zu Gunsten der Stiftung setzen. Die Stiftung Deutsche Studentengeschichte wurde vom Finanzamt Frankfurt a. M. als vorläufig gemeinnützig anerkannt. Die Stiftung ist berechtigt, für Zustiftungen und Spenden, die ihr zur Verwendung ihrer Stiftungszwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Seit der Aufnahme in die Stiftungslisten der Oberlandesgerichte ist es möglich, der Stiftung Bußgelder zuzuweisen.

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