Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung

Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung

Sichtbares Zeichen ist der gegenwärtige Arbeitstitel der deutschen Bundesregierung für eine geplante Institution zur Erinnerung an die Vertreibung von 60–80 Millionen Menschen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Geplant ist, im Deutschlandhaus im Berliner Bezirk Kreuzberg ein „Erinnerungs- und Dokumentationszentrum zu Flucht und Vertreibung“ mit einer Dauerausstellung einzurichten und ein Dokumentations- und Forschungszentrum der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen.

Inhaltsverzeichnis

Konzeption

„Das sichtbare Zeichen soll dazu beitragen, Erinnerung und Gedenken an das Jahrhundert der Vertreibungen und das damit verbundene tiefe menschliche Leid wach zu halten“.[1] Der größte Teil der Dauerausstellung soll sich mit den Erfahrungen der deutschstämmigen Vertriebenen befassen. Es soll aber auch das Schicksal anderer europäischer Völker berücksichtigt werden, auch der Völker, für deren Vertreibung Deutsche verantwortlich sind. Auch an die Vertreibungen im Zug der Jugoslawienkriege soll erinnert werden. Die Dauerausstellung soll auf der Ausstellung „Flucht, Vertreibung und Integration“ des Bonner Haus der Geschichte beruhen, die sich mit Flucht und Vertreibung von Deutschstämmigen in Folge des vom nationalsozialistischen Deutschland entfesselten Zweiten Weltkrieges sowie ihrer anschließenden Integration in der Bundesrepublik und der DDR auseinandersetzte. Die neue Ausstellung soll 2009 zum siebzigjährigen Jahrestages des Kriegsbeginns eröffnet werden. Wechselausstellungen sollen die Dauerausstellung ergänzen. Übergreifender Aspekt des Zentrums soll die Verständigungspolitik der Bundesregierung sein.

Das Konzept für diese Institution wurde federführend vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsminister Bernd Neumann und vom Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages Wolfgang Thierse erarbeitet.

Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung

Nach einem Beschluss des Bundeskabinettes, der im März 2008 zwei Jahre nach einer entsprechenden Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD gefasst wurde, soll diese Institution die Form einer bundeseigenen Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in der Zuständigkeit des Kulturstaatsministers haben und unter der Rechtsaufsicht des Deutschen Historischen Museums in Berlin stehen. Zur Stiftung sollen ein Stiftungsrat und ein wissenschaftlicher Beirat gehören. Der Stiftungsrat besteht aus dreizehn Mitgliedern, die von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden. Die Mitglieder werden folgendermaßen benannt:

  1. zwei Mitglieder durch den Deutschen Bundestag,
  2. je ein Mitglied durch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium des Innern und die Beauftragte oder den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,
  3. drei Mitglieder durch den Bund der Vertriebenen e.V.,
  4. je ein Mitglied durch die Evangelische Kirche in Deutschland, die Katholische Kirche in Deutschland und den Zentralrat der Juden in Deutschland. [2]

In den wissenschaftlichen Beirat, der bis zu neun Mitgliedern haben soll, sollen auch ausländische Wissenschaftler berufen werden, insbesondere polnische, ungarische und tschechische Historiker.

Auseinandersetzungen im In- und Ausland

Hinsichtlich der Vertreibung der Deutschen aus Osteuropa vertreten die Regierungen Deutschlands und Polens unterschiedliche Positionen. Im Gegensatz zu Polen bestreitet Deutschland die Rechtsgültigkeit des Potsdamer Protokolls von 1945, in dem die Siegermächte von 1945 die Umsiedlungen beschlossen haben. Die Oder-Neiße-Grenze wurde erst in späteren Verträgen anerkannt.

Auch über die Errichtung des Dokumentationszentrum zu Flucht und Vertreibung gibt es mit Regierungsvertretern Polens einen Dissens.

Gegenüber den früheren Stellungnahmen der Brüder Kaczyński nimmt der derzeitige polnischen Premierminister Donald Tusk eine aufgeschlossenere Haltung ein. Anstelle einer Institution in Berlin schlug er den Standort Danzig vor, um dort ein „Museum des Zweiten Weltkriegs“ einzurichten.[3] Bisher lehnt Polen eine direkte Zusammenarbeit zum Thema Flucht und Vertreibung aber weiterhin ab.

Der Bund der Vertriebenen (BdV) hatte für seine eigene Stiftung für ein Zentrum gegen Vertreibungen öffentliche Mittel gefordert. Dies ist jedoch nicht vorgesehen. Die Kosten für das Dokumentationszentrum der Bundesregierung werden auf 29 Millionen Euro geschätzt und der Betrieb auf weitere 2,4 Millionen pro Jahr. Nach massiver Kritik verzichtete die Vorsitzende des BdV, Erika Steinbach, vorerst auf einen Sitz im Stiftungsrat der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung.

Einzelnachweise

  1. zitiert aus dem vom Bundeskabinett beschlossenen Rahmenkonzept, das bisher nur in polnischer Sprache in der Warschauer Zeitung Rzeczpospolita veröffentlicht wurde, Wortlaut aus FAZ vom 20. März 2008, S.1-2
  2. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Bundeskabinett beschließt Errichtung der "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung"
  3. Süddeutsche.de: „Tusk schlägt Kriegs-Museum in Danzig vor“ vom 10. Dezember 2007.


Quellen

Arbeitskonzept der Bundesregierung: [1]


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