- Strada statale
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Als Strada Statale (dt. Staatsstraße) werden Straßen von nationaler Bedeutung in Italien bezeichnet, die unter staatlicher Verwaltung stehen. Meist verbinden sie Städte, Grenzübergänge, Flughäfen, Häfen und andere wichtige Zentren. Das Staatsstraßennetz Italiens hat eine Länge von 12.000 km und wird von der Nationalen Autonomen Straßenbetriebsgesellschaft ANAS (Azienda Nazionale Autonoma delle Strade) instandgehalten.
Geschichte
Das italienische Straßennetz, das im Jahre 1910 bereits 8.303 km Nationalstraßen, 44.671 km Provinzialstraßen und 95.406 km Kommunalstraßen umfasste, wurde 1928 auf Anweisung des damaligen Staatschefs Benito Mussolini neu geordnet. 137 besonders wichtige Straßen wurden zu Staatsstraßen erklärt und fortan von der neu gegründeten Azienda Autonoma Statale della Strada verwaltet.
Die ersten neun Staatsstraßen folgen dem Verlauf alter Römerstraßen, die übrigen Staatsstraßen wurden entsprechend ihrer geographischen Lage nummeriert.
- Nr. 20-31 Piemont
- Nr. 32-39 Lombardei
- Nr. 40-49 Trentino-Südtirol
- Nr. 50-61 Venetien inkl. Friaul und Istrien
- Nr. 62-67 Emilia-Romagna
- Nr. 103-112 Kalabrien
- Nr. 113-124 Sizilien
- Nr. 125-134 Sardinien
- Nr. 135-137 Zara (heute Zadar in Kroatien)
Ein Teil der 1928 eingerichteten Straßen liegt heute in Slowenien oder Kroatien.
Nach 1951 wurden, insbesondere durch das Gesetz von 1958, zahlreiche Straßen zu Nationalstraßen erklärt, bis in den 1980er Jahren die Nr. 683 erreicht wurde.
Durch das Gesetzesdekret Nr. 112 aus dem Jahre 1998 wurden zahlreiche Straßen zu Regional- oder Provinzstraßen erklärt, diese unterstehen nicht mehr der Verwaltung der ANAS. Einige Regionen und Provinzen haben die Nummerierung ihrer Straßen verändert, andere haben lediglich die Abkürzung SS durch SR oder SP ersetzt. In der Region Trentino-Südtirol haben die Autonomen Provinzen Bozen und Trient infolge des Gesetzesdekretes Nr. 320 vom 2. September 1997 die Straßenverwaltung übernommen.
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