Strafprozeß — (Kriminalprozeß, franz. Procédure oder Instruction criminelle), das gerichtliche Verfahren, das in denjenigen Fällen Platz greift, in denen es sich um die Untersuchung und Bestrafung von Verbrechen handelt (Strafverfahren); auch Bezeichnung für… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Strafprozeß — Strafprozeß, Kriminal , peinlicher Prozeß, Inbegriff der gerichtlichen Handlungen und Vorgänge, durch welche die Gerechtigkeitspflege zu einer Anwendung des Strafgesetzes gelangt; auch Bezeichnung der diese Handlungen regelnden Rechtsgrundsätze… … Kleines Konversations-Lexikon
Strafprozeß — Strafprozess … Deutsche Rechtschreibung Änderungen
Strafprozeß — Strafprozess … Wörterbuch Veränderungen in der deutschen Rechtschreibung
Beweis [2] — Beweis (im Prozeß). Das Wort B. bezeichnet zunächst jene Tätigkeit im Prozeß (die Beweisführung), durch die für das Gericht die Wahrheit solcher Tatsachen festgestellt wird, die es seinem Urteil zu Grunde legen soll, sodann auch das Ergebnis… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zeuge — (Testis) heißt in Rechtssachen die Person, die über Wahrnehmungen, die sie gemacht hat, aussagen soll. Weder der Richter, noch eine der Parteien, noch ein gesetzlicher Vertreter einer solchen darf im Rechtsstreit als Z. vernommen werden. Früher… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Beweisverfahren — nennt man die äußere Gestaltung der Beweistätigkeit im Prozeß. Dabei ist zu unterscheiden die Beweisantretung (früher Beweisinduktion), die Beweisaufnahme (früher Beweisproduktion) und die Beweiswürdigung. Auch ist Zivil und Strafprozeß… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Untersuchungsmaxime — Untersuchungsmaxime, im Gegensatz zur Verhandlungsmaxime (s. d.) der prozessuale Grundsatz, daß der Richter, ohne an die Anträge und Angaben der Parteien gebunden zu sein, selbsttätig die Wahrheit in der ihm vorliegenden Rechtssache zu erforschen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Berufung [2] — Berufung (Appellation) hat in der Rechtssprache verschiedene Bedeutungen. B. heißt unter anderm die der Übernahme eines Amtes, z. B. der Vormundschaft (s. d.) vorausgegangene Aufforderung, ferner der Anfall einer Erbschaft (s. d.). Im Prozeß… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Echtheit von Urkunden — ist deren Eigenschaft, nach der sie von ihrem angeblichen Aussteller auch wirklich herrühren. Die Echtheit einer Urkunde ist die erste Voraussetzung für ihre Verwertbarkeit als Beweismittel. Sie muß daher nötigenfalls selbst erst bewiesen werden … Meyers Großes Konversations-Lexikon