- Bundesstraßen in Österreich
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Bundesstraßen sind in Österreich hochrangige, meist kreuzungsfreie Fernstraßen gemäß Bundesstraßengesetz. Diese werden in Autobahnen (Bundesstraßen A) und Schnellstraßen (Bundesstraßen S) eingeteilt, stehen in Bundeseigentum und werden von der ASFINAG verwaltet. Bis zum Jahr 2002 gab es zusätzlich die Bundesstraßen B, welche mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz 2002 den jeweiligen Ländern zugeteilt wurden.
Bundesstraßen haben eine Nummerierung und eine Langbezeichnung. Die aktuellen Bundesstraßen werden in der Liste der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich behandelt. Die ehemaligen Bundesstraßen B, die seit 2002 Landesstraßen sind, werden am Ende dieses Artikels aufgelistet.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Ein kaiserliches Patent aus dem Jahr 1726 bestimmte wichtige Durchgangsstraßen als Hauptkommerzialstraßen. Diese Straßen wurden fortan auf Kosten des Staates unterhalten und ausgebaut, was teilweise durch Mautgebühren finanziert wurde. Im späten 19. Jahrhundert wurden diese Straßen als Reichsstraßen bezeichnet. In Grenzregionen mit hoher strategischer Bedeutung, beispielsweise entlang der italienischen Grenze, wurde der Straßenbau mit Staatsmitteln vorangetrieben.
Durch das Bundesgesetz vom 8. Juli 1921 (Bundesstraßengesetz 1921)[1] wurden die wichtigsten Durchgangsstraßen Österreichs (mit einer Gesamtlänge von 3620 km) zu Bundesstraßen erklärt. Die Verordnung der Bundesregierung vom 9. Juni 1933 erweiterte das Netz der Bundesstraßen, das fortan 4437 km umfasste. Nach Art 10 Abs 1 Z 9 Bundes-Verfassungsgesetz kommt die Kompetenz für Gesetzgebung und Vollziehung bezüglich aller Straßenzüge, die aufgrund ihrer Bedeutung für den Durchzugsverkehr durch einfaches Gesetz zu Bundesstraßen erklärt wurden, dem Bund zu.
Nach dem Anschluss Österreichs an Deutschland wurden die österreichischen Bundesstraßen im Zuge der Vereinheitlichung des Straßensystems, die am 1. April 1940 umgesetzt wurde, entweder in Reichsstraßen umgewandelt oder zu Landstraßen I. Ordnung erklärt. Durch das Bundesstraßengesetz vom 18. Februar 1948 wurden die Durchgangsstraßen (mit 5072 km Gesamtlänge) erneut zu Bundesstraßen erklärt. 1949, 1950 und 1951 wurden Straßen mit einer Gesamtlänge von jeweils 1000 km als Bundesstraßen übernommen, sodass das Bundesstraßennetz im Jahre 1951 rund 8100 km umfasste.
Bis zum Jahr 2002 gab es die Einteilung nach Bundesstraßengesetz in Bundesstraße A (Autobahnen), Bundesstraße S (Schnellstraßen) und Bundesstraße B. Die Bezeichnung „Bundesstraße“ im Straßennamen führten jedoch nur jene mit B-Nummern, z. B. „Brünner Bundesstraße“, daher wurden und werden im Volksmund weiterhin nur diese Straßen als Bundesstraßen verstanden.
Allen drei Straßentypen gemeinsam war neben der Nummerierung und der Langbezeichnung, dass sie in Bundeseeigentum standen und der Bund Straßenerhalter war (→ Einteilung nach dem Straßenerhalter). Abweichend vom Begriff nach Bundesstraßengesetz gab es nach Straßenverkehrsordnung Bundesstraßen mit Vorrang (rechteckige blaue Tafel) und Bundesstraßen ohne Vorrang (runde gelbe Tafel) und die straßenverkehrsrechtlichen Autobahnen. Die Schnellstraßen waren straßenverkehrsrechtlich entweder als Autobahn oder als Autostraße ausgeschildert, mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten an die Straßenbenützer (→ Einteilung nach der Straßenverkehrsordnung).
Insbesondere auf Wien hatten die Bundesstraßen im Ortsgebiet die Auswirkung, dass Wien als Stadt bzw. Land keinen Einfluss auf Änderungen in diesen wichtigen Durchzugsstraßen nehmen konnte und auf die Genehmigung bzw. auf die Vorschriften vom Bund als Erhalter und Eigentümer dieser Straßenzüge angewiesen war.
- Übertragung an die Länder
Mit Art 5 des Bundesstraßen-Übertragungsgesetz 2002 vom 29. März 2002 wurde das Verzeichnis 3 - Bundesstraßen B des Bundesstraßengesetzes aufgehoben. Einige Straßenzüge wurden in das Verzeichnis 1 (Bundesstraßen A - Autobahnen) und das Verzeichnis 2 (Bundesstraßen S - Schnellstraßen) übertragen. Der weitaus größte Teil wurde als Bundesstraßen B aufgelassen und von den Ländern durch gegengleiche Bundesstraßenübernahmegesetze in das Landesstraßennetz übernommen. Aus der Straßenverkehrsordnung wurde der Begriff Bundesstraße entfernt, die Bundesstraßen wurden zu Straßen mit Vorrang und die Bundesstraßen ohne Vorrang ersatzlos gestrichen. Die verbliebenen Bundesstraßen A und Bundesstraßen S waren bereits 1996 in die Verwaltung der ASFINAG als Straßenerhalter übertragen worden. Die Anforderungen an die Bundesstraßen S wurden erhöht, sodass auch diese nur mehr kreuzungsfrei ausgeführt werden dürfen.
Folgende Straßenzüge, welche bisher im Rang einer Bundesstraße B standen, wurden in eine Bundesautobahn oder Bundesschnellstraße umgewandelt und damit ebenfalls unter Asfinag-Verwaltung gestellt:
- B 180 Reschen Straße (Landecker Tunnel) → A 12 Inntal Autobahn
- B 227 Donaukanal Straße (Nordbrücke) → A 22 Donauufer Autobahn
- B 302 Wiener Nordrand Straße → S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße
- B 304 Stockerauer Straße → S 5 Stockerauer Schnellstraße
- B 307 Parndorfer Straße → A 6 Nordost Autobahn
Alle restlichen Bundesstraßen B wurden als Bundesstraßen aufgelassen und von den jeweiligen Bundesländern als Landesstraßen übernommen, welche nun über das alleinige Eigentum an diesen und die alleinige Verwaltungshoheit über diese Straßen verfügen. Dadurch endete die bisherige bundesweit einheitliche Struktur. Je nach Bundesland gelten nun unterschiedliche Bezeichnungen für diese ehemaligen Bundesstraßen. Die Bezeichnungen werden durch die Landesgesetze der einzelnen Bundesländer festgelegt.
In Vorarlberg gab es keine Überschneidungen mit den bisherigen Landesstraßen L, daher bekamen alle ehemaligen Straßen mit B-Nummer die jeweilige L-Nummer zugeteilt.
In Wien wurden alle Gemeindestraßen bisher in Haupt- und Nebenstraßen unterteilt. Die bisherigen Hauptstraßen werden nun als Hauptstraße A, die vom Bund übertragenen Straßen als Hauptstraße B bezeichnet.
In allen anderen Bundesländern gilt die Bezeichnung Landesstraße B.
Der bisherige Straßenname (z. B. Angerner Straße) ist weiterhin in Verwendung, ebenso die blaue Nummerntafel unter dem Schild „Vorrangstraße“.
Obwohl die Bezeichnung als Bundesstraße durch die Übertragung dieser Straßen in die Landeskompetenz nun falsch ist, wird sie im allgemeinen Sprachgebrauch, aber auch von einigen Radiosendern in den Verkehrsmeldungen nach wie vor verwendet. Zusätzlich können gegebenenfalls Verständnisschwierigkeiten entstehen, weil die durchgehende Straße zwar im Regelfall den Namen des wichtigsten Ortes oder eines sonstigen wesentlichen Punktes entlang der gesamten Strecke hat, aber innerhalb der einzelnen Orte die Straßenbezeichnung sich nach deren üblichen Regeln richtet. Folglich tragen die Straßen dort oftmals einen anderen oder sogar mehrere Namen; beispielsweise ist vielfach die Bezeichnung „Hauptstraße“ anzutreffen.
Entwicklung des Bundesstraßennetzes 1948–2002
Entwicklung des Bundesstraßenetzes auf Basis der historischen Bundesgesetzblätter:
- Stammfassung „Bundesstraßengesetz – B. St. G.“ vom 18. Februar 1948, BGBl. Nr. 59/1948, Kundmachung am 1. April 1948 (PDF).
Das Gesetz trat mit 1. Mai 1948 in Kraft und wurde nach 1971 zur Unterscheidung als „Bundesstrassengesetz 1948“ bezeichnet. Die darin enthaltenen Bundesstraßenverzeichnisse (Gesamtlänge der in der Stammfassung enthaltenen Bundesstraßen 8145 km) traten in Kraft wie folgt:- Bundesstraßenverzeichnis A, trat mit 1. Mai 1948 in Kraft, Gesamtlänge: 5072 km;
- Bundesstraßenverzeichnis B, trat mit 1. Jänner 1949 in Kraft, Gesamtlänge: 1025 km;
- Bundesstraßenverzeichnis C, trat mit 1. Jänner 1950 in Kraft, Gesamtlänge: 1011 km;
- Bundesstraßenverzeichnis D, trat mit 1. Jänner 1951 in Kraft, Gesamtlänge: 1037 km.
- „Verordnung: Numerierung der Bundesstraßen und Erklärung solcher Straßen zu Vorrangstraßen“, 30. Juli 1949, BGBl. Nr. 238/1949 (PDF).
Die Verordnung trat in Kraft hinsichtlich der im- Bundesstraßenverzeichnis A, B und C angeführten Bundesstraßen mit 1. Jänner 1950;
- Bundesstraßenverzeichnis D angeführten Bundesstraßen mit 1. Jänner 1951.
- „Abänderung des Bundesstraßengesetzes“, 2. Juni 1954, BGBl. Nr. 127/1954 (PDF).
Abänderung trat in Kraft hinsichtlich der im- Bundesstraßenverzeichnis E angeführten Bundesstraßen mit 1. Juli 1954. Erweiterung des Bundesstraßennetzes.
- Bundesstraßenverzeichnis F angeführten Bundesstraße mit 1. Juli 1954. Erstmalig wird die Bezeichnung „Bundesstraße ‚A‘ (Autobahn)“ eingeführt: Wien – Staatsgrenze Walserberg (310 km) mit Abzweigung nach südlich Salzburg nach Salzburg-Anif (8,1 km); später als „A 1 Westautobahn“ bekannt.
- „Neuerliche Abänderung des Bundesstraßengesetzes“, 12. März 1958, BGBl. Nr. 56/1958 (PDF).
Abänderung trat in Kraft hinsichtlich der im- Bundesstraßenverzeichnis F angeführten Bundesstraße mit 1. Juli 1954. Die Strecke „Autobahn Wien – Salzburg“, die spätere „Westautobahn“, wurde um Zubringeräste Wien-Siebenhirten – Kirchstetten, die spätere „A 21 Wiener Außenringautobahn“, und Freindorf bei Linz zur Bundesstraße in Linz-Bindermichl erweitert.
- Bundesstraßenverzeichnis G angeführten Bundesstraße mit 1. März 1958. Erstmalig wurde die Strecke Wien – Siebenhirten – Staatsgrenze nächst Arnoldstein als Bundesstraße „Autobahn Wien – Villach“ eingeführt. Weiters die Strecke Siebenhirten bis Angerer Bundesstraße bei Aderklaa, die spätere „A 23 Südosttangente“ bis Hirschstetten und spätere „B 302 Wiener Nordrand Straße“.
- „Neuerliche Abänderung des Bundesstraßengesetzes“, 18. März 1959, BGBl. Nr. 100/1959 (PDF).
Abänderung trat in Kraft hinsichtlich der im- Bundesstraßenverzeichnis H angeführten Bundesstraßen mit 1. April 1959. Erweiterung des Bundesstraßennetzes um 918 km.
- „Abänderung des Bundesstraßengesetzes“, 17. Mai 1961, BGBl. Nr. 135/1961 (PDF).
Abänderung trat in Kraft hinsichtlich der im- Bundesstraßenverzeichnis I angeführten Bundesstraßen mit 1. Juni 1961 Erweiterung des Bundesstraßennetzes um 44,4 km (gleichzeitige Auflösung von 38 km aus dem Verzeichnis D).
- „Bundesstraßengesetznovelle 1968“ vom 7. März 1968, BGBl. Nr. 113/1968 (PDF).
Die Gesetzesnovelle trat mit 1. Mai 1968 in Kraft.- Zu den Bundesstraßenverzeichnissen A, B, C, D, E, H, I und J wurde erstmalig in Klammern zu den Straßenzügen die Wortfolge „Bundesstraßen B“ und
- zu den Bundesstraßenverzeichnissen F, G, K, L wurde erstmalig in Klammern zu den Straßenzügen die Wortfolge „Bundesstraßen A“ hinzugefügt.
- Neben kleinen Änderungen im Bundesstraßennetz „B“
- wurde im Verzeichnis G die Strecke „Südautobahn“,
- wurden im Verzeichnis K die Strecken „Inntalautobahn“, „Brennerautobahn“, „Rheintalautobahn“, „Nordostautobahn“, „Ostautobahn“, „Nordautobahn“ und „Innkreisautobahn“ novelliert und
- wurde ein Bundesstraßenverzeichnis L mit Wirkung vom 1. Mai 1968 mit den Strecken „Tauernautobahn“ und „Pyhrnautobahn“ hinzugefügt.
- Stammfassung „Bundesstraßengesetz 1971 – BStG 1971“ vom 16. Juli 1971, BGBl. Nr. 286/1971 (PDF) (Gesetz trat mit 1. September 1971 in Kraft.)
- „Änderung des Bundesstraßengesetzes 1971“, BGBl. I Nr. 182/1999 (PDF; 58 kB)
- Stammfassung „Bundesstraßen-Übertragungsgesetz“, BGBl. I Nr. 50/2002 (PDF; 153 kB)
Liste der ehemaligen Bundesstraßen B
Am 30. Juli 1949 erließ das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau eine Verordnung über die Nummerierung der Bundesstraßen.[2] Dieses Nummernverzeichnis umfasste ursprünglich die Bundesstraßen 1 bis 203. Die Nummern 11–15, 26–30, 41–45, 55–60, 71–75, 86–90, 101–105, 116–120, 131–135, 146–150, , 176–180 und 191–195 wurden als Platzhalter für zukünftige Netzerweiterungen reserviert.
- Zu den an die ASFINAG übertragenen hochrangigen Straßen → Liste der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich
- Zu den an das Land Niederösterreich übertragenen ehemaligen Bundesstraßen B: → Landesstraßen L in Niederösterreich
Die folgende Liste enthält nur die ehemaligen Bundesstraßen B, welche sich nun in der Landesverwaltung befinden.
Die 300er-Nummerngruppe
Die Straßennummern B 3xx wurden einst für besonders hochrangigen Bundesstraßen B verwendet, die später durch eine Schnellstraße (S xx) ersetzt werden sollten. Letztere Straßen wurden deshalb Ersatzstraßen genannt, wobei für die geplante Schnellstraße eine um 300 niedrigere Nummer vorgesehen war (z.B. B 306 für die S 6). Während neue hochrangige Straßen lange Zeit als B 3xx bezeichnet wurden, wurde nach 2000 wieder zu den S xx-Bezeichnungen zurückgekehrt.
- B 301 Wiener Südrand Straße
- War als geplantes Projekt lange Zeit Gegenstand heftiger Diskussionen und wurde nun auf der Strecke Vösendorf–Schwechat als S 1 gebaut. In den 1970er-Jahren wurde auch die heutige B 3 durch das Marchfeld als Vorstufe einer möglichen Marchfeld-Schnellstraße nach Bratislava (Marchfelder Ersatzstraße) so genannt. Im Hauptstraßen-Verzeichnis der Stadt Wien wurde auch der Straßenzug Raffineriestraße–Finsterbuschstraße entlang der Lobau kurzfristig so bezeichnet.
- B 302 Wiener Nordrand Straße
- Diese Straße sollte - nach dem Bundesstraßengesetz von 1983 auch teilweise S 22 genannt - einst von der A 23 bei Hirschstetten in einen nordwestlichen Bogen über Gerasdorf zur A 22 bei Strebersdorf geführt werden. Die Teilstücke von der A 22 zur B 3 (Prager Straße) sowie von der A 23 zur B 8 existieren bereits, jedoch wurden die Pläne aufgegeben und letzteres Stück schließlich in S 2 umbenannt. In den 1970er-Jahren wurde die heutige B 227 so genannt.
- B 303 Weinviertler Straße
- Führt von Hollabrunn Süd in direkter Fortsetzung der S 3 bis zur tschechischen Staatsgrenze bei Kleinhaugsdorf. Bis 1999 wurde statt der Strecke Hollabrunn–Kleinhausdorf der Straßenzug Hollabrunn–Horn–tschechische Staatsgrenze bei Neu-Nagelberg als B 303 bezeichnet, wobei der ganze Straßenzug "Waldviertler Straße" hieß. Diesen Namen trägt nun die B 2, die früher von Hollabrunn als "Znaimer Straße" nach Kleinhausdorf führte. Die B 303 wurde als Vorstufe zu Schnellstraße S 3 geplant, Teile der A 22 wurden auch einst so bezeichnet. Bis 31. Juli 2009 wurde die Strecke von Stockerau bis zur Staatsgrenze ebenfalls als B 303 bezeichnet.
- B 304 Stockerauer Straße
- Entstand in den 1990er-Jahren durch Ausbau der B 3 zwischen Tulln (in weiterer Folge Krems an der Donau) und Stockerau, weshalb letzterer Straßenzug seitdem unterbrochen ist. Die Strecke wurde später in S 5 umbenannt, da die naheliegendere Nummer S 4 bereits vergeben war.
- B 305 Wiener Nordostrand Straße
- Ein Teil der ursprünglich als Nordumfahrung von Wien geplanten B 305 ging teilweise in die S 1 (als Fortsetzung der Strecke Vösendorf–Schwechat in einem nordöstlichen Bogen um Wien) über. Details zum bereits fertig gestellten Teil der B 305 siehe im Artikel.
- B 306 Semmering Ersatzstraße
- Bezeichnete den Streckenabschnitt der früheren Triester Straße, und den weiteren Verlauf, der über den Semmering-Pass führte und durch die S 6 Semmering Schnellstraße ersetzt wurde (heute: nö. L 4168 ehem. Semmering Ersatzstraße und stmk. L 118 Semmering Begleitstraße)
- B 307 Parndorfer Straße
- War geplant als Straße Staatsgrenze bei Kittsee–Kittsee (B 50a)–Parndorf (A 4, B 50) und wurde schließlich als A 6 realisiert.
- B 308 Ennstal Ersatzstraße
- War eine bis 1999 vorgesehene Bezeichnung (seither B 320 Ennstal Straße), zuvor wurde diese Nummer für die Klingenbacher Straße auf der Strecke Wulkaprodersdorf (A 3, B 16)–Staatsgrenze bei Klingenbach eingeplant, wo heute ein Teilstück der A 3 geplant ist.
- B 309 Steyrer Straße
- Enns (A 1)–Steyr (B 115, B 122a)
- B 309a Ennser Straße
- Verläuft als lokale Abzweigung in Enns von der A 1 zur B 1.
- B 310 Mühlviertler Straße
- Verläuft von Unterweitersdorf (A 7, B 125) über Freistadt bis zur Staatsgrenze bei Wullowitz und entstand durch Umbenennung der Prager Straße (B 125). Heute ist auf der Strecke die S 10 geplant.
- B 311 Pinzgauer Straße
- Verläuft auf der Strecke Bischofshofen (A 10)–Zell am See–Lofer (B 178). Sie war einst als Schnellstraße S 11 geplant.
- B 312 Loferer Straße
- Gemäß Bundesstraßengesetz von 1971 sollte die Loferer Schnellstraße (S 12) die Wiener Straße (B 1) zwischen Lofer und Wörgl ersetzen. Diese Schnellstraße wurde jedoch nicht gebaut, deshalb wurde 1999 eine neue Bundesstraße B 178 eingerichtet, nachdem die Ausbaupläne endgültig verworfen wurden.
- B 313 Seefelder Straße
- Gemäß Bundesstraßengesetz von 1971 sollte die Seefelder Schnellstraße (S 13) die Scharnitzer Straße (B 185) ersetzen. Diese Schnellstraße wurde jedoch nicht gebaut, deshalb wurde 1983 eine neue Bundesstraße B 177 eingerichtet, nachdem die Ausbaupläne endgültig verworfen wurden.
- B 314 Fernpassstraße
- Gemäß Bundesstraßengesetz von 1971 sollte die Fernpaß Schnellstraße (S 14) die Reuttener Straße (B 189) ersetzen. Diese Schnellstraße wurde jedoch nicht gebaut, deshalb wurde 1999 eine neue Bundesstraße B 179 eingerichtet, nachdem die Ausbaupläne endgültig verworfen wurden. Ein Teil bei Reutte ist schnellstraßenmäßig ausgebaut.
- B 315 Reschenstraße
- Gemäß Bundesstraßengesetz von 1971 sollte die Reschen Schnellstraße (S 15) die Vinschgauer Straße (B 187) ersetzen. Diese Schnellstraße wurde jedoch nicht gebaut, deshalb wurde 1999 eine neue Bundesstraße B 180 eingerichtet, nachdem die Ausbaupläne endgültig verworfen wurden. Bei Landeck wurde die Strecke in einen Tunnel verlegt und dieser Abschnitt schließlich in die A 12 eingegliedert.
- B 316 Arlberg Ersatzstraße
- Wurde durch die S 16 ersetzt.
- B 317 Friesacher Straße
- Verbindung von St. Veit an der Glan über Friesach nach Judenburg, siehe Friesacher Straße. Geplant ist der Ausbau zur Murtal Schnellstraße und zur Klagenfurter Schnellstraße.
- B 318 Himberger Straße
- Projekt im Zuge der geplanten Südrandstraße bzw. S 1, auch als B 233 geplant.
- B 319 Fürstenfelder Straße
- Riegersdorf (A 2)–Fürstenfeld Staatsgrenze bei Heiligenkreuz. Entstand durch Umbenennung der B 65. Heute besteht dort das Projekt der Schnellstraße S 7.
- B 320 Ennstal Straße
- Verläuft auf der Strecke Altenmarkt/Pongau (A 10)–Radstadt–Schladming–Trautenfels–Liezen–Selzthal (A 9, B 146). Sie entstand durch Umbenennung der B 146 und war und ist auch als heftig diskutierte Schnellstraße („ennsnahe Trasse“) geplant, von der ein kurzes Teilstück bei Liezen gebaut wurde.
- B 331 Burgenland Ersatzstraße
- Wurde durch S 31 ersetzt bzw. heute B 50.
- B 332 Ödenburger Ersatzstraße
- Projekt aus den 1970er-Jahren, heute B 16 bzw. A 3.
- B 333 Kremser Ersatzstraße
- Wurde durch S 33 ersetzt.
- B 334 Traisental Straße
- Projektierte Straße auf der Strecke Sankt Pölten (A 1, S 33)–Wilhelmsburg (B 20) bzw. Vorstufe einer geplanten Schnellstraße S 34.
- B 335 Brucker Ersatzstraße: Durch S 35 ersetzt.
- B 336 Murtal Ersatzstraße
- Durch S 36 ersetzt.
- B 337 Steyrer Ersatzstraße
- Projekt aus den 1970er-Jahren, heute B 309.
- B 338
- nicht vergeben/unbekannt
- B 339
- nicht vergeben/unbekannt
- B 340
- nicht vergeben/unbekannt
- B 341 Salzburger Ersatzstraße
- Lokales Projekt aus den 1970er-Jahren bei der Stadt Salzburg, in diesem Bereich verläuft heute die Salzburger Straße (B 150).
- B 342 Pass Thurn Ersatzstraße
- Projekt aus den 1970er-Jahren, in diesem Bereich verläuft heute die Pass Thurn Straße (B 161).
Siehe auch
- Straßensystem in Österreich
- Liste der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich
- Liste der Landesstraßen in Niederösterreich
- Liste der Landesstraßen in Tirol
Weblinks
Aktuelle Bestimmungen:
- Bundesrecht: „Bundesstraßengesetz 1971“ in der geltenden Fassung im BKA-RIS
- Bundesrecht: „Bundesstraßen-Übertragungsgesetz“ in der geltenden Fassung im BKA-RIS
- Wiener Landesrecht: Verordnung des Wiener Gemeinderates betreffend Feststellung der Hauptstraßen und Nebenstraßen auf wien.gv.at
- Niederösterreichisches Landesrecht: Niederösterreichisches Landesstraßenverzeichnis im BKA-RIS
- Steiermärkisches Landesrecht: Straßenverzeichnis - Steiermark auf verkehr.steiermark.at
Straßensuche:
- Straßenverlauf in Oberösterreich im DORIS Intermap System der OÖ. Landesregierung:
Die Suche in "Landesstraßen B & L" mit Straßennummer "BXXX" zeigt den genauen Verlauf und die laufenden km der BXXX.
Einzelnachweise
Kategorien:- Bundesstraße (Österreich)
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