- Streamripper
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Streamripper Entwickler John Clegg, Gregory Sharp, Noderunner Aktuelle Version 1.64.6
(8. März 2009)Betriebssystem Microsoft Windows, Mac OS X, Linux, FreeBSD, BeOS, OS/2 Kategorie SHOUTcast, Rippen Lizenz GNU General Public License Deutschsprachig nein streamripper.sourceforge.net Streamripper ist eine plattformunabhängige Software zum Abspeichern (Szenebegriff: Rippen) von SHOUTcast- und Icecast-Internetradiosendungen. Das Projekt wird Open Source entwickelt und unter der GNU General Public License veröffentlicht.
Inhaltsverzeichnis
Überblick
Funktionsweise
Wie ein streaming-fähiger Player verbindet sich Streamripper mit dem Server und empfängt von diesem den Datenstrom paketweise. Unterstützt sind dabei die Formate MP3 und Vorbis. Anstatt das empfangene Material wiederzugeben und danach zu löschen, wird dieses zusammengefügt und auf der Festplatte belassen. Anhand der mitgesendeten Metadaten lässt sich erkennen, wann ein Musikstück endet und ein neues beginnt, so dass die Stücke in einzelne Dateien aufgeteilt und anhand der mitgesendeten Taginformation entsprechend benannt werden können. Streamripper selbst ist nicht in der Lage, das empfangene Material wiederzugeben, kann es aber lokal zu einem streaming-fähigen Audioplayer als „Relay Server“ weiterleiten, so dass sowohl zum Abspeichern als auch zur Wiedergabe nur eine einzige Verbindung notwendig ist, was Bandbreite spart.[1][2]
Handhabung
Streamripper selbst wird per Kommandozeile bedient, ohne grafische Benutzeroberfläche, so dass der Betriebsmittelverbrauch des Computers minimal ist. Auch sind externe Frontends von anderen Programmierern erschienen, welche den Umgang komfortabler machen. Weiterhin existiert ein Winamp-Plug-in für die Versionen 2, 3 und 5. Hier wird Streamripper direkt in Winamp integriert und über eine gesonderte Oberfläche bedient. Ferner existieren einige Abwandlungen, welche beispielsweise von Haus aus über eine Oberfläche verfügen, diese werden jedoch größtenteils nicht mehr weiterentwickelt.
Kontroverse
Streitfall
Im Jahre 2001 wurde der Internetradio-Anbieter Live365 auf die Software aufmerksam und mahnte den Entwickler John Clegg, seine Aktivitäten einzustellen. Als Clegg dies ignorierte, begannen Live365-Stationen, Streamripper-Clients gezielt mit einem manipulierten Stream abstürzen zu lassen. Es handelte sich dabei nicht um die erwartete Musik, sondern um eine aufgeblähte HTML-Datei, welche immer wieder die Zeile "DEFINITION clegg n - large swift fly the female of which sucks blood of various animals [syn horsefly, cleg, horse fly]" (dt. "Clegg ist eine große weibliche Mücke, die das Blut von Tieren saugt.") enthielt. Clegg gab daraufhin nach und entfernte die Unterstützung für Live365-Stationen.
Allgemeine Rechtslage in Deutschland
Die Rechtslage bezüglich des Angebots der Software und deren Nutzung ist komplex. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat empfohlen, im Rahmen eines möglichen „Dritten Korbes“ der Urheberrechtsreform die Nutzung von Recording-Software (wie dem Streamripper) explizit gesetzlich zu regeln.[3] Momentan ist für die Legalität der Nutzung unter anderem entscheidend, ob die Aufnahme von einem legal oder illegal (etwa wegen fehlender GEMA- oder GVL-Anmeldung) sendenden Internetradio erfolgt und ob es sich um einen interaktiven Radiosender handelt oder nicht. Die Aufnahme von einem nicht interaktiven Piratensender ist wohl nach § 96 Abs. 2 UrhG unzulässig.[4] Allerdings ist kaum von strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Folgen auszugehen, wird es beim Nutzer doch in der Regel an der Kenntnis der Unzulässigkeit und damit am Vorsatz (bei fehlender Kenntnis der Unzulässigkeit) bzw. an der Fahrlässigkeit (wenn der Nutzer die Unzulässigkeit nicht hätte erkennen können) mangeln.[5]
Einzelnachweise
- ↑ Offizielle Erklärung der Funktionsweise
- ↑ Offizielles FAQ
- ↑ Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses v. 4. Juli 2007, S. 5 http://rsw.beck.de/rsw/upload/Beck_Aktuell/bt-drs1605939.pdf
- ↑ Georg von Zimmermann, Recording-Software für Internetradios, MMR 2007, 553 (S. 556)
- ↑ Georg von Zimmermann, a.a.O.
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