Softwareentwickler

Softwareentwickler

Softwareentwickler ist ein Begriff zur Stellenbeschreibung für Menschen, die – egal mit welcher Ausbildung – im Bereich der Softwaretechnik, also am Design und der Implementierung der Software arbeiten. Der Begriff wird synonym mit Softwareingenieur (engl. software engineer) verwendet. Beide Begriffe sind zumindest in Deutschland und Österreich keine geschützten Berufsbezeichnungen. Nach deutschem Recht darf die Berufsbezeichnung Softwareingenieur jedoch nur führen, wer ein technisches Studium mit Erfolg abgeschlossen hat[1].

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben und Abgrenzung

Die Hauptaufgabe eines Softwareentwicklers ist das technische Design und die Implementierung der an die Software gestellten Anforderungen, gepaart mit dem Modultest (Unit-Test) der dafür implementierten Komponenten. Dazu benötigt der Softwareentwickler Kenntnisse über den gesamten Softwareentwicklungsprozess und muss Software-Prinzipien sowie die Methoden der Softwaretechnik beherrschen.

Darüber hinaus übernehmen Softwareentwickler oft Aufgaben, die synonym auch mit anderen Begriffen und Stellenbeschreibungen besetzt sind. Dazu gehört die reine Programmierung (siehe Programmierer) – d. h. Beschränkung auf die Implementierung der Software ohne Überlegungen zum technischen Design der Software und die Erarbeitung der Softwarearchitektur (siehe Softwarearchitekt).

Auf Grund von Ressourcenknappheit werden Softwareentwickler zudem auch noch für Aufgaben eingesetzt, die ihrem eigentlichen Tätigkeitsfeld nicht zuzurechnen sind. Dazu gehören Analysetätigkeiten, also die Erarbeitung der Anforderungen an die Software, Testtätigkeiten wie beispielsweise die Erarbeitung und Durchführung von Testplänen, Projektmanagementtätigkeiten wie die Planung der Umsetzung oder auch Design der Benutzerschnittstellen wie Entwurf und Abstimmung von Bildschirmmasken und so weiter.

Ausbildung

Softwareentwickler haben oft ein Studium in einem Informatikstudiengang an einer Hochschule oder einer Berufsakademie absolviert. Auch ein Studium in einem ingenieur- bzw. naturwissenschaftlichen Studiengang bietet Einstiegsmöglichkeiten in die Softwareentwicklung.

Ausbildungsberuf

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, sich über eine Ausbildung in einem informationstechnischen Ausbildungsberuf z. B. zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung an einer Berufsfachschule (siehe beispielsweise IHK), an einer Fachschule für Datenverarbeitung und Organisation (z. B. ADV Böblingen) oder einem Berufskolleg zum Softwareentwickler, Softwareingenieur oder Softwarearchitekten zu qualifizieren. Daneben üben viele Quereinsteiger diese Tätigkeit auch aufgrund von autodidaktisch erlernten oder durch verschiedene Schulungen (auch Umschulung) erworbenen Fähigkeiten aus.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Siehe 'Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur und Ingenieurin“ (Ingenieurgesetz – IngG)' welches in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländern liegt und für das jeweilige Bundesland in der geltenden Fassung heranzuziehen ist. Um die Bezeichnung „Ingenieur“ zu tragen, muss man das Studium nicht zwingend als „Ingenieur“ abschließen. Aus dem Gesetz des Bundeslandes Bayern geht zum Beispiel hervor, dass es für die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ausreicht, wenn man ein mindestens dreijähriges Studium an einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit Erfolg abgeschlossen hat.

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