Studentische Beschäftigte
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Als wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) werden an deutschen Hochschulen Beschäftigte mit Hochschulabschluss bezeichnet, die unterstützende Tätigkeiten in Lehre, Forschung und Service verrichten. Sie können allerdings auch im Forschungsbereich des Öffentlichen Dienstes (ÖD) arbeiten.
Tätigkeit
Wissenschaftliche Hilfskräfte arbeiten meist für einen Professor oder Dozenten oder in der Forschung im Öffentlichen Dienst für sich selbst. Für sie besteht auch die Möglichkeit zur Promotion. Im Gegensatz zu wissenschaftlichen Mitarbeitern haben sie keine Lehrverpflichtung. Sie erbringen Dienstleistungen in Forschung und Lehre und damit verbundene Verwaltungstätigkeiten. Oft werden wissenschaftliche Hilfskräfte auch als Korrekturassistenten eingesetzt, beispielsweise um Hausarbeiten zu korrigieren. An manchen Hochschulen entscheidet nur die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit über die Einteilung zwischen wissenschaftlichen Hilfskräften und Mitarbeitern. Im Gegensatz dazu unterscheidet sich eine Wissenschaftliche Hilfskraft von einem Wissenschaftlichen Mitarbeiter in der Forschung im ÖD nur dadurch, dass er weniger verdient (Wissenschaftliche Hilfskräfte werden durch TdL bezahlt und Wissenschaftliche Mitarbeiter durch TVöD) und gewisse Aufgaben (wie z. B. Projektleiter) nicht wahrnehmen darf.
Arbeitsbedingungen
Die Verträge für wissenschaftliche Hilfskräfte werden meist über 10 bis 80 Stunden pro Monat abgeschlossen. Im ÖD kann forschungsbezogen auch die gleiche Anzahl wie bei Festangestellten an Arbeitsstunden vorliegen – d. h. ~39 Std./Woche bzw. 156 Std./Monat. Die Vergütung wird meist vom Bundesland, teilweise auch von der Hochschule festgelegt. Im Forschungsbereich siehe oben (Punkt Tätigkeit).
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