- Dozent
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Ein Dozent (im 18. Jahrhundert entlehnt von lat. docēns, Partizip Präsens zu docēre „lehren, unterrichten“) ist eine Person, die an Hochschulen und Bildungsinstituten des Tertiär- oder Quartärbereichs unterrichtet bzw. lehrt.
Dozenten an Hochschulen
Zu den Dozenten an Hochschulen zählen vor allem
Ihre Lehrrechte und -pflichten unterscheiden sich von Fach zu Fach, von Hochschule zu Hochschule und von Bundesland zu Bundesland. Von den Universitäten und Bundesländern hängt auch ab, ob es weitere Arten von Dozenten an Hochschulen gibt. Privatdozenten sind meist habilitierte wissenschaftliche Mitarbeiter oder Lehrbeauftragte.
An Schweizer Hochschulen ist Dozent die übliche Amtsbezeichnung für Hochschullehrer in Lehre und Forschung; die Bezeichnung Professor ist ein Ehrentitel und wird verliehen. Dozenten an Schweizer Hochschulen unterscheiden sich nach hauptamtlichen Dozenten mit Vollzeitstelle und nebenamtlichen Dozenten mit Teilzeitstelle.
Dozenten außerhalb von Hochschulen
Dozenten, die außerhalb von Hochschulen tätig sind, arbeiten entweder für Berufskammern, Fachakademien bzw. Fachschulen, Berufsakademien, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien oder bei privaten Bildungsträgern und als Volkshochschullehrer. Die hierfür erforderlichen Kenntnisse haben sie nicht notwendigerweise im Hochschulbereich gesammelt. Oft unterrichten Praktiker aus Unternehmen oder Führungskräfte auch ohne Lehrausbildung. Vor allem im Bereich der Kunst, bei Sprachausbildungen oder im Rahmen von technischen Ausbildungen kommen oft Meister, erfahrene Künstler oder Dozenten mit besonderer Lebenserfahrung zum Einsatz.
Für Dozententätigkeiten, die von der Bundesagentur für Arbeit über private Bildungsträger abgerechnet werden, wird grundsätzlich eine Ausbildereignungsprüfung verlangt. Im Allgemeinen haben Dozenten an privaten Bildungseinrichtungen, an denen qualifizierte Abschlussprüfungen abgelegt werden (z. B. bei Umschulungen), eine höhere Qualifikation als Volkshochschuldozenten in freien Seminaren. Mitunter sind dort jedoch auch hochqualifizierte Spezialisten tätig, die freie Kapazitäten nutzen, um neue Seminarinhalte oder -formen auszuprobieren.
Freiberufliche Dozenten werden im Sozialversicherungsrecht als „Selbständige Lehrer“ geführt und sind damit gemäß SGB VI voll rentenversicherungspflichtig. Innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme dieser Tätigkeit muss man sich selbständig beim Rentenversicherungsträger anmelden und erhält in der Regel einen Beitragsbescheid. Die Einkünfte (abzgl. Betriebsausgaben) werden mit dem vollen RV-Satz verbeitragt. Die Beiträge können rückwirkend für 4 Jahre berechnet und erhoben werden. Es gibt Ausnahmen, z.B. wenn die Tätigkeit nicht mehr als 4800 € pro Jahr erwirtschaftet oder gleichzeitig eine Arbeitgeberfunktion ausgeführt wird.
Eine Krankenversicherungspflicht gibt es bis jetzt noch nicht. Wird aber eine Krankenversicherung abgeschlossen, so muss man ebenfalls den vollen Beitrag entrichten.
Siehe auch
Kategorien:- Freier Beruf
- Berufliche Funktion
- Akademische Bildung
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