- Ständeversammlung
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Ständeversammlung bezeichnet eine Versammlung oder ein Parlament, das nach Ständen gegliedert ist, insbesondere:
- in Baden, siehe Badische Ständeversammlung
- in Dänemark, siehe Provinzialstände (Dänemark)
- in Frankreich, siehe Generalstände
- in Holstein, siehe Holsteinische Ständeversammlung
- in den Niederlanden, siehe Dordrechter Ständeversammlung
- in Preußen, siehe Provinziallandtag (Preußen)
- in Sachsen, siehe Sächsischer Landtag (1831–1918)
- in Schleswig, siehe Schleswigsche Ständeversammlung
- in Spanien und Portugal, siehe Cortes (Ständeversammlung)
- in Württemberg, siehe Württembergische Landstände
Im Großherzogtum Frankfurt bestand von 1810 bis 1813 die Ständeversammlung des Großherzogtums Frankfurt, die jedoch nicht nach Ständen gegliedert war.
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