Tafelgeld

Tafelgeld

Tafelgelder wurden Zuschüsse genannt, die an Bord deutscher Kriegsschiffe gewährt wurden.

Außer von dem Kommandanten wurden sie ebenfalls von Offizieren, Ärzten, Ingenieuren, Pfarrern, Fähnrichen zur See, Seekadetten und Deckoffizieren sowie Passagieren und Beamten, die einer Messe dienstlich zugewiesen waren, bezogen.

Das Tafelgeld betrug für jeden Tag der Anwesenheit an Bord z. B. für den Staatssekretär des Reichsmarineamtes und für den kommandierenden Admiral in den Reichskriegshäfen 30 Mark, in der Ost- und Nordsee 36 Mark und im Ausland 60 Mark, für den Kommandanten eines Schiffs dritten bis ersten Ranges 10, 12 oder 18 Mark, für jedes Mitglied der Offiziersmesse 3,20, 3,50 oder 5 Mark, für jedes Mitglied der Kadetten- und Deckoffiziersmesse 1,50, 1,75 oder 2,50 Mark, je nachdem Aufenthalt des Schiffs im In- oder Ausland.


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