Tarnkreis

Tarnkreis
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Das Tarnlicht (Bezeichnung bei der Bundeswehr: Tarnkreis) ist Teil der Beleuchtungsanlage von militärischen Landfahrzeugen. Um gegnerischen Kräften keine Anhaltspunkte zu bieten, kann nachts zur Fahrt unter Gefechtsbedingungen die Straßen-Fahrbeleuchtung von z. B. Ketten- und Radfahrzeugen durch das sogenannte Tarnlicht ersetzt werden.

Das Tarnlicht besteht in der deutschen Bundeswehr aus vier Stufen:

  • Stufe 0 = völlig ohne Licht (keine Bremsleuchten)
  • Stufe 1 = nur mit Leitkreuz (Tarnbremsleuchten in Betrieb)
  • Stufe 2 = nur vordere Tarnscheinwerfer (keine Bremsleuchten)
  • Stufe 3 = Tarnscheinwerfer, Leitkreuz, Tarnschlussleuchten, Tarnbremsleuchten in Betrieb

Aufbau

Die Tarnlichtanlage besteht aus fünf Segmenten:

Fahrlichtscheinwerfer

Sie befinden sich an der Front des jeweiligen Fahrzeuges und sind möglichst tief, bei Lastkraftwagen in der Regel unter der Stoßstange, angebracht. Die Stromaufnahme jedes Scheinwerfers beträgt 5 Watt, die Leuchtweite liegt zwischen 1,50 und 2 Metern.

Tarn-Rücklichter

Sie sind in die normalen Rücklichter nach StVZO integriert und bestehen nur aus je einem zusätzlichen Birnchen mit einer Leistung von 4 Watt und einem Lichtpunkt von etwa 1,5 cm Durchmesser

Tarn-Bremsleuchten

Normalerweise zwei (bei verschiedenen Fahrzeugen z.B. Unimog 2 to auch nur eine) separate zylinderförmige Leuchten mit einer 1,5 Zentimeter durchmessenden Lichtscheibe am Heck des Fahrzeuges. Stromaufnahme 4 Watt.
Der LKW 0,5 to Wolf hat keine zusätzlichen Bremsleuchten, die Tarnbremsleuchten sind im normalen Rücklicht integriert.

Leitkreuz

Es befindet sich am Heck des Fahrzeuges und ist gewöhnlich etwas verdeckt angebracht. Da es nicht möglich ist, nachts in einem Hochwald bei völliger Finsternis eine Kolonnenfahrt ganz ohne Licht durchzuführen, ist das Leitkreuz das mindeste was an Beleuchtung notwendig ist.

Zweikreis-Lichtschalter mit insgesamt sieben Schaltstufen

Stufe 0
Drehen im Uhrzeigersinn: Stufe 1 = Standlicht, Stufe 2 = Fahrlicht
Entsperren mittels eines Schiebers
Drehen gegen den Uhrzeigersinn: Tarnlichtstufen 0–3

Da aus Sicherheitsgründen die Kontrolleuchten am Armaturenbrett nicht abgeschaltet werden können, besteht einerseits die Möglichkeit der Lichtreduzierung durch eine blaue Kunststoffscheibe, die über die Leuchten geklappt wird. Andererseits kann die Verdunkelung intensiviert werden, indem die blaue Scheibe durch eine weitere Klappe verdeckt wird. In dieser sind nur kleine Löcher vorhanden, über die eine Kontrolle der wichtigsten Anzeigen (Bremsdruck, Motortemperatur) erfolgt.

Das im Artikel beschriebene System bezieht sich in der Hauptsache auf die von der deutschen Bundeswehr verwendeten Fahrzeuge. Ob und wie weit die Regelungen anderer Länder hiervon abweichen, ist nicht berücksichtigt worden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die aus Überbeständen verschenkten oder verkauften Fahrzeuge (die baltischen Länder erhielten 150 Fahrzeuge des Typs VW Iltis, Finnland, Polen und Spanien (unter anderen) den Kampfpanzer Leopard 2, Ungarn kaufte 200 Fahrzeuge des Typs Unimog L 1300 usw.) nicht umgerüstet wurden und mit der bisherigen Lichtanlage weiter betrieben werden.

Nicht alle Fahrzeuge der Bundeswehr sind mit einer Tarnlichtanlage ausgestattet. Handelsübliche (z. B. VW-Busse, Fahrzeuge der Standortverwaltung) Fahrzeuge und teilmilitarisierte (t-mil) Fahrzeuge der älteren Generation (MAN 22-240 10 to 6x4 oder MB 1017 5 to) verfügen nicht über diese Art der Beleuchtung, während Teile der neueren Generation (IVECO Eurotrakker 16 to 6x4) damit ausgerüstet sind. (Die Bezeichnung handelsüblich bezieht sich nicht auf die Fahrzeuge des BW-Fuhrparks.)

Für den gefechtsmäßigen Einsatz der älteren t-mil-Generation werden Segeltuchabdeckungen vorgehalten, mit denen die Lichtscheiben der Leuchtkörper abgedeckt werden können.

Die Fahrzeuge des (in den 60er Jahren bestehenden) Luftschutzhilfsdienstes der Bundesrepublik Deutschland waren – trotz ihrer feuerroten Lackierung – ebenfalls mehrheitlich mit Tarnlicht ausgestattet.

Fahrten mit dem Tarnlicht sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht gestattet.

Quellen


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