- Technische Dienstvorschrift
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Eine Technische Dienstvorschrift (TDv) ist eine Dienstvorschrift der Bundeswehr, in der alle Arbeitsschritte zur Benutzung, Wartung und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen und Wehrmaterial erklärt sind.
Inhaltsverzeichnis
Funktion
Die Technische Dienstvorschrift unterteilt sich dabei nochmal in weitere Untergruppen, Teile genannt.
Es gibt allgemeine TDv mit Inhalten die Produktgruppen, wie zum Beispiel Batterien enthalten, und gerätebezogene TDv die ein bestimmtes Gerät beschreiben. Gerätegebundene TDv werden noch in gerätebegleitende und nicht gerätebegleitende TDv unterschieden.
Im Allgemeinen enthalten die Teile 1 und 2 Gerätebeschreibung, Bedienungs- und Betriebsanweisung, Teil 3 - die Wartung und Truppeninstandsetzung, Teil 4 die Feld- und Depotinstandsetzungsanweisungen und Teil 5 die Ersatzteilliste. Des Weiteren gehören das Fristenheft Teil 22, die Prüfanweisung Teil 80 und die Erhaltungsstufen für Pflege, Wartung und Instandsetzung ebenfalls dazu.
Verantwortlich für die TDv im Einzelfall
Der Materialverantwortliche für das Gerät im jeweiligen Materialamt der Organisationsbereiche der Bundeswehr legt fest, ob an technischem Gerät die Teile 1 und 2 sowie das Fristenheft Teil 22 als gerätebegeleitend beiligen müssen. Diese werden gesondert gekennzeichnet. (Aufdruck/Stempel)
Technische Dienstvorschriften werden nach den Weisungen des Heeresamtes aus dem Jahre 1975 (letzte Überarbeitung 1999), in den Grundsatzwerken H011, alle beschreibenden TDv Teile (10, 20, 30, 40 (F), 41 und 80), sowie Erstazteilkataloge (Teil 50) nach B007 hergestellt.
Herausgabe und Form
TDv werden in unterschiedlichen Herstellungsarten herausgegeben. Papier, Mikrofilme, CD, DVD und immer mehr als Onlineversionen zum Download im Intranet der Bundeswehr.
Der Katalog der Technischen Dienstvorschriften der Streitkräftebasis mit der Auflistung aller TDv von Heer, SKB, It-Amt und Sanitätsamt, ist die TDv 900. sie steht der Truppe als Microfiche und Onlineversion im Intranet der Bundeswehr zur Verfügung.
Arten und Ersatz der TDv
- Wenn die militärische Nutzung der zivilen exakt entspricht (zum Beispiel bei einer Videokamera), wird die (zivile) Betriebsanleitung in der Funktion einer TDv beigelegt.
- Bei ausschließlich für das Militär produziertem Gerät (zum Beispiel Panzer) wird die TDv im Beschaffungsprozess anhand der jeweiligen Spezifikation, vielfach in Zusammenarbeit mit dem Lieferanten, erstellt.
- Wenn Geräte für die militärische Nutzung erweitert (LKW mit MG-Halterung) oder beim Militär anders eingesetzt werden (zum Beispiel Einsatz eines gewöhnlichen PKW "hü" (="handelsüblich") im Gelände), wird ebenfalls eine eigene TDv erstellt, allerdings vielfach Passagen aus zivilen Betriebsanleitungen übernommen.
Kurioses
- Als militärische Besonderheit gibt es in Technischen Dienstvorschriften teilweise auch eine Anleitung zur Unbrauchbarmachung technischer Geräte. Muss ein Fahrzeug oder Gerät zurückgelassen werden, so dass es in Feindeshand fällt, soll der Soldat es mit wenigen effektiven Maßnahmen vorübergehend oder endgültig unbenutzbar machen.
- Eine Vorlage für die Tarnflecklackierung der Fahrzeuge findet sich in der der allgemeinen TDv (037).
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