- Technisches Werken und textiles Gestalten
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Der Werkunterricht, auch Werkerziehung, auch kurz als Werken bezeichnet, einschließlich dem Textilunterricht, ist ein Schulfach, in dem den Schülern handwerkliche Fähigkeiten beigebracht werden. Den Werkunterricht gibt es so zum Beispiel in einigen deutschen Bundesländern wie Bayern, sowie in Österreich und der Schweiz.
Inhaltsverzeichnis
Lehrinhalte und Geschichte
Die Schüler lernen, über das Anfertigen kleiner praktischer Gebrauchsgegenstände, das manuelle Bearbeiten von Materialien wie Holz, Glas, Metall oder Kunststoff und den damit verbundenen richtigen Umgang mit den entsprechenden Werkzeugen wie Hammer oder Säge. Auch werden Grundlagen der Elektronik vermittelt, indem die Schüler z. B. einen Schalter mit Lampe oder sogar eine Leuchtanzeige für Ziffern bauen.[1]
Der Werkunterricht bereitet beispielsweise darauf vor, später selbsttätig in Haushalt oder Garten Reparaturen vornehmen zu können und ein Gefühl für die Wirkungsweise der Gegenstände in der Alltagswelt zu vermitteln. Darüber hinaus hatte der Werkunterricht früher auch eine große Bedeutung in der handwerklichen Bildung der Schüler und stellte somit auch eine Vorbereitung auf die spätere Berufsausbildung dar. Da handwerkliche Tätigkeiten (und Berufe) früher als traditionelle Männerdomäne galten, wurden in Werken bis in die 1970er Jahre (in einigen Schulsystemen auch noch länger) oft nur Jungen unterrichtet; komplementär dazu erhielten die Mädchen Unterricht in Nadelarbeit und Hausarbeiten.
Heute sind jedoch beide Fächer neutral und stehen beiden Geschlechtern offen bzw. werden in der bereits eingangs erwähnten Arbeitslehre in einem für alle verbindlichen Fach zusammengefasst. Als neuerer Ansatz des Werkunterrichts ist die Designpädagogik zu sehen.
Begriffsabgrenzung Werkunterricht – Basteln
Werken ähnelt dem Basteln. Während Werken aber ein Schulfach ist und vor allem Grundlagen vermittelt, ist Basteln ein Hobby, und erstreckt sich über weit mehr Materialien und Methoden als der Werkunterricht vermittelt.
Laut dem niedersächsischen Kerncurriculum[2] geht es beim Werkunterricht nicht nur um die direkte Vermittlung von berufsqualifizierenden Techniken, sondern um den produktiven und erkenntnisfördernden Umgang mit ästhetischen Objekten in verschiedenen Bereichen. Die Designpädagogik ist dabei, die ästhetischen Erfahrungen durch grundlegende Vorgänge, wie Wahrnehmung und Gestaltung, zu ermöglichen. Dies ist auch die Aufgabe des klassischen Werkunterrichts. Vor allem das Planen, Entwerfen und Finden von Problemlösungen sollte ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts sein.
Werkunterricht im Fächerkanon
Deutschland
In anderen deutschen Bundesländern und Schulsystemen ist der Werkunterricht ein Teilbereich der Arbeitslehre oder ähnlicher Fächer. In der DDR war es ein verbindliches Unterrichtsfach von der 1. bis zur 6. Klasse.
Österreich: Werken, Werkerziehung, Technisches Werken, Textiles Werken, Textiles Gestalten
In Österreich wird der Werkunterricht seit 1987 (10. Schulorganisationsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 335/1987) als Werkerziehung, Technisches Werken und Textiles Gestalten geführt. Die Gegenstände sind[3]
- Vorschule Werken als verbindliche Übung[4]
- Technisches und Textiles Werken als Pflichtgegenstand der Grundschule und Volksschuloberstufe[5]
- in der Hauptschule Werkerziehung als Pflichtgegenstand der 5. und 6. Schulstufe, Technisches Werken sowie Textiles Gestalten als alternativer Pflichtgegenstand in der 7. und 8. Schulstufe[6]
- Textiles Werken als Freigegenstand am der Polytechnischen Schule – technische Fächer sind dort als berufsvorbereitend schon zentraler Lehrinhalt
- Technisches Werken und Textiles Gestalten als alternativer Pflichtgegenstand in der AHS-Unterstufe[7][8]
- In den Oberstufen der allgemeinbildenden höheren Schulen ist der Werk- und Textilunterricht teil der bildnerischen Lehrerziehung (Bildnerisches Gestalten), nur an Gymnasien mit besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Musischen Gymnasien)[9][10] und Oberstufenrealgymnasium (vertiefendes Wahlpflichtfach)[11] ist er auch als Wahlpflichtfach möglich.
- In der Polytechnischen Schule und an mitteleren und höheren berufsbildenden Schulen ist dieser Fachbereich zentraler Lehrinhalt.
Technischer und textiler Unterricht kann jeweils von Knaben und Mädchen gewählt werden. Davor waren geschlechtsspezifische Gegenstände, nämlich Handarbeit und Werkerziehung (Handfertigkeitsunterricht) für Knaben und Handarbeit für Mädchen (Weibliches Handarbeiten) üblich. Von einem Fach der Primar- und Sekundarstufe I ist der Fachbereich – vor allem unter dem Einfluss der Reformpädagogik – auch zu Pflichtgegenständen an höheren Schulen geworden waren.[12]
- Technisches Werken umfasst „die Auseinandersetzung mit den Sachbereichen Gebaute Umwelt, Technik und Produktgestaltung/Design“[13] und soll „zur Orientierung und zu verantwortungsvollem Verhalten der Umwelt und gegenüber beitragen“[14] und „das Leben in einer hochtechnisierten Welt in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht zu bewältigen.“[15]
- Textiles Werken/Gestalten erschließt die Tätigkeitsbereiche Kleiden, Wohnen, Gestalten, Arbeiten bzw. Produzieren und Konsumieren.
Schulformen des Werkunterrichts
Handwerkliche Bildung im weitesten Sinne wird in der höheren Bildung primär über Höhere technische Lehranstalten abgedeckt. Daneben gibt es folgende Spezialformen:
- Kunstgewerbeschulen, Akademien der tertiäre Bildung und höhere Schulen
- Musisches Gymnasium, Schulen auch mit Bildungsschwerpunkt bildnerisches und kunstgewerbliches Gestalten
- Schule für Mode und Bekleidungstechnik für textiles Gestalten
- Werkschulheim, eine spezielle Schulform Österreichs
Ausserdem ist in vielen Alternativschulkonzepten materialorientiertes Arbeiten Curriculum, und in Schulen wie Waldorf-, Montessori-, Pestalozzischulen oder Schulen nach Wild ist Werkunterricht bestandteil des Materialunterrichts.
Siehe auch
- Berufsverband Österreichischer Kunst- und WerkerzieherInnen (BÖKWE)
Einzelnachweise
- ↑ Bayerisches Kerncurriculum
- ↑ Niedersächsisches Kerncurriculum
- ↑ Unterricht >Lehrpläne. Berufsverband Österreichischer Kunst- und WerkerzieherInnen (BÖKWE). Abgerufen am 23. Oktober 2008.
- ↑ BMUKK Medienpool (Hrsg.): Werkerziehung. Bildungs- und Lehraufgabe.. In: Lehrplan der Volksschule. Juni 2003, Sechster Teil (pdf ; Stand: 23. Oktober 2008).
- ↑ BMUKK Medienpool (Hrsg.): Technisches Werken. Bildungs- und Lehraufgabe. In: Lehrplan der Volksschule. Mai 2007, Siebenter Teil (pdf ; Stand: 23. Oktober 2008; BGBl. II Nr. 107/2007).
- ↑ BMUKK Medienpool (Hrsg.): Technisches Werken. Bildungs- und Lehraufgabe. In: Lehrpläne Hauptschule. (pdf ; Stand: 23. Oktober 2008).
- ↑ BMUKK Medienpool (Hrsg.): Technisches Werken. Bildungs- und Lehraufgabe. In: Lehrpläne AHS-Unterstufe. (pdf ; Stand: 23. Oktober 2008).
- ↑ BMUKK Medienpool (Hrsg.): Textiles Gestalten. Bildungs- und Lehraufgabe. In: Lehrpläne AHS-Unterstufe. (pdf ; Stand: 23. Oktober 2008).
- ↑ BMUKK Medienpool (Hrsg.): Technisches Werken. Bildungs- und Lehraufgabe. In: Lehrpläne AHS-Oberstufe. (pdf ; Stand: 23. Oktober 2008).
- ↑ BMUKK Medienpool (Hrsg.): Textiles Gestalten. Bildungs- und Lehraufgabe. In: Lehrpläne AHS-Oberstufe. (pdf ; Stand: 23. Oktober 2008).
- ↑ BMUKK Medienpool (Hrsg.): Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung. Bildungs- und Lehraufgabe. In: Lehrpläne AHS-Oberstufe. (pdf ; Stand: 23. Oktober 2008).
- ↑ Artikel Technisches Werken im Österreich-Lexikon von aeiou
- ↑ Zitat BMUKK: Lehrplan der AHS-Unterstufe S. 1
- ↑ Zitat BMUKK: Lehrplan der Volksschule, Siebenter Teil S. 1
- ↑ Zitat BMUKK: Lehrplan Hauptschule S. 1
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