Teilstreitkräfte

Teilstreitkräfte

Teilstreitkraft (TSK) ist ein Begriff für die Unterteilung der Streitkräfte eines Staates. Die klassische Einteilung kennt folgende drei Teilstreitkräfte:

  1. Heer
  2. Luftwaffe
  3. Marine

Einzelne Länder verfügen aufgrund fehlenden Meereszugangs nicht über die Teilstreitkraft Marine. In einigen Staaten gibt es weitere Teilstreitkräfte wie die strategischen Raketentruppen.

Die Teilstreitkräfte haben sich historisch entwickelt, da aufgrund des technischen Fortschritts nicht zu jeder Zeit alle heute bekannten Teilstreitkräfte vorhanden waren. Als letzte Teilstreitkraft hat sich Anfang des 20. Jahrhunderts – bedingt durch den technischen Fortschritt – die Luftwaffe etabliert, die zuvor noch dem Heer untergeordnet war.

In Deutschland und in den meisten anderen Ländern ist traditionell das Heer die größte Streitkraft, gefolgt von der Luftwaffe und der Marine.

Zusätzlich zu den bereits oben genannten Teilstreitkräften gibt es zum Beispiel in Italien die Carabinieri, in Frankreich die Gendarmerie und in den USA das Marine Corps sowie die Coast Guard.

Organisationsbereiche

Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Im Zuge der derzeitigen Bundeswehrreform sind in Deutschland außerdem zwei weitere selbstständige militärische Organisationsbereiche geschaffen bzw. erweitert worden, die Streitkräftebasis (SKB) und der Zentrale Sanitätsdienst. Diese beiden "querschnittlichen" Organisationsbereiche sind unabhängig von den Teilstreitkräften, werden aber aufgrund ihrer lediglich unterstützenden und nicht kämpfenden Aufgabe per Definition nicht als eigene Teilstreitkraft geführt. Die ihnen zugehörigen Soldaten werden laufbahntechnisch im wesentlichen auch weiterhin durch ihre eigene Teilstreitkraft bestimmt. So erhalten beispielsweise auch die der SKB unterstellten Heeresoffiziere weiterhin ihre nicht-fachbezogene Offiziersausbildung an der Offizierschule des Heeres in Dresden.

Für Soldaten, die einem der beiden Organisationsbereiche unterstellt sind, gibt es auch keine eigene Uniform, getragen wird die Uniform der Teilstreitkraft, aus der ihre Einheit oder ihr Verband ausgegliedert wurden. Als militärische „Heimat“ gilt weiterhin ihre eigentliche Teilstreitkraft, auch für die militärische Laufbahn ist die Teilstreitkraft maßgebend. Da es sich bei diesen Soldaten aber während der Zeit der Unterstellung unter einen der beiden Organisationsbereiche streng genommen nicht mehr um Heeres-, Luftwaffen- oder Marinesoldaten handelt, wurde die Bezeichnung „Uniformträger Heer/Luftwaffe/Marine“ neu geschaffen.


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