- Teilzahlung
-
Eine Teilzahlung oder auch Stückzahlung ist die teilweise Zahlung einer Geldschuld.
Die Rechtsordnung sieht Teilleistungen als Ausnahme (vgl.: § 266 BGB!). Deshalb darf ein Schuldner Teilzahlungen nur erbringen und ein Gläubiger darf Teilzahlungen nur fordern, wenn dies durch Rechtsvorschrift ausdrücklich geregelt oder so vereinbart ist.
Es sind insbesondere folgende Fälle zu unterscheiden:
- Anzahlung,
- Ratenzahlung (siehe auch: Teilzahlungsgeschäft!),
- Abschlagszahlung,
- Schlusszahlung sowie
- Teilschlusszahlung.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.