Bankenkonsortium

Bankenkonsortium

Eine Konsortialbank ist ein Kreditinstitut, das mit anderen Kreditinstituten zusammenarbeitet und zur Durchführung einer größeren Einzelaufgabe zeitlich befristet ein Konsortium gebildet hat. Die Mitglieder des Konsortium übernehmen definierte Teilaufgaben. Die so genannte Konsortialquote regelt die Anteilsverhältnisse.

Ein Beispiel für derartige Konsortialgeschäfte kann die Emission von Wertpapieren am Kapitalmarkt oder an private Anleger sein. Der Auftraggeber, der in diesem Fall den Erlös aus der Emission erhält, schließt einen Vertrag mit einer Gemeinschaft von Banken, die meistens als Verhandlungsführer einen Konsortialführer benennen. Die Konsortialbanken verpflichten sich einen bestimmten Anteil an der Emission abzunehmen und an ihre eigene Kundschaft oder an der Börse zu veräußern. Die Konsortialbanken gehen damit das Risiko ein, bei nicht marktkonformer Preisbildung Teile der Emission auf eigene Rechnung übernehmen zu müssen. Der Anteil an dem Provisionserlös wird anhand der Konsortialquote ermittelt.

Bei der (gemeinsamen) Vergabe von sehr großen Krediten (Konsortialkrediten) spricht man ebenfalls von einem Bankenkonsortium. Auch hier steht die Risikoverteilung im Vordergrund. Ein anderer Grund kann die Notwendigkeit sein, die Vorschriften im Kreditwesengesetz über die maximale Kredithöhe einzuhalten. Im Falle einer Umschuldung einigen sich die bisherigen Kreditnehmer und bilden ein Konsortium. Unter Umständen werden die bereits vorhandenen Kreditsicherheiten gemeinsam im Rahmen eines Sicherheitenpools gehalten und verwaltet.


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