- Theresien-Orden
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Am 12. Dezember 1827 wurde durch Therese von Bayern, der Gemahlin König Ludwig I. von Bayern, der Theresien-Orden gestiftet.
Dieser Orden wurde nicht für Verdienste im Krieg verliehen, sondern er sollte vielmehr unvermögenden, adeligen, jedoch christlich und ehelich geborenen Damen, die unverheiratet geblieben waren, eine Rente verschaffen. Im Fall der Verheiratung einer dieser Damen oder wenn ihr ein größeres Vermögen zuteil wurde, ging ihr die ausgesetzte Rente verloren. War die Verheiratung standesgemäß, so konnte die Dame die Ordensdekoration weitertragen und rangierte als Ehrendame des Theresien-Ordens.
Ursprünglich sollten nur zwölf Damen Aufnahme in den Orden finden, von denen sechs eine jährliche Rente von je 300,-- und die anderen sechs jeweils 100,-- Gulden erhielten.
Neben diesen sogenannten präbendierten Ordensdamen konnten auch noch andere Damen Aufnahme finden. So mussten Ausländerinnen eine Aufnahmegebühr von 220 Gulden und Inländerinnen von 55 Gulden entrichten. Diese Damen führten dann den Titel Ehrendamen.
Die Ordensdekoration besteht aus einem goldeingefassten, blauemaillierten Johanniterkreuz mit breitem weißen Rand, über dem sich die goldene Königskrone befindet. In den Winkeln des Kreuzes befinden sich je zwei weiße und zwei blaue, dem Wappen entnommene Wecken. Ein goldumrandetes Medaillon enthält auf weißem Grund ein T, um das sich ein goldgerändertes Rautenkreuz windet. Auf der Rückseite des Medaillons ist die Jahreszahl 1827 von der Ordensdevise UNSER LEBEN SEY GLAUBE AN DAS EWIGE umgeben.
Das Band ist weiß mit zwei himmelblauen Streifen am Rand, von denen der innere schmäler ist als der äußere.
Der Orden wurde auch mit Brillanten verliehen und zwar in erster Linie an die Gemahlinnen von Souveränen. In diesem Fall hing das Kreuz an einer silbernen Krone, die ebenso wie das T im Medaillon mit Brillanten besetzt ist.
Literatur
- Georg Schreiber: Die Bayerischen Orden und Ehrenzeichen, Prestel-Verlag, München 1964
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