- Transportgut
-
Transportgut bezeichnet Gegenstände, die einer räumlichen Standortveränderung mittels technischer Hilfsmittel im weitesten Sinne unterzogen werden.[1] Dazu gehören
Wird das Transportgut im Wirtschaftsverkehr gegen Entgelt (=Fracht) befördert, spricht man von Frachtgut.
Transportgut, das auf oder in einem einzelnen Luft-, Schienen-, Straßen oder Wasserfahrzeug befördert wird, nennt man Frachtcontainer. Findet ein Verkehrsträgerwechsel statt, nennt man die Verkehrsart intermodaler Verkehr oder multimodaler Verkehr. Dann gibt es noch kombinierter Ladungsverkehr (Schiene / Straße mit Wechsel des Transportsystems) und Rollende Landstraße, wobei die Ladung auf dem LKW verbleibt und dieser als Huckepackverkehr transportiert wird.
Kann vom Transportgut eine Gefahr ausgehen, bezeichnet man es als Gefahrgut. Ein solcher Transport unterliegt dann dem Gefahrgutrecht.
Der Transport von Menschen fällt unter den Begriff der Personenbeförderung, die wiederum entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen kann. Besteht das Transportgut aus lebenden Tieren handelt es sich um einen Tiertransport.
Eine Besonderheit unter den Transportgütern stellt das Flüssiggut dar. Es kann neben der Beförderung mit konventionellen Verkehrsmitteln auch per Rohrleitungstransport in einer Pipeline transportiert werden.
Einzelnachweise
- ↑ Schiffsbeteiligungen: Glossar (abgefragt am 6. April 2010)
Wikimedia Foundation.