- Fliegerarzt
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Der Begriff Fliegerarzt bezeichnet umgangssprachlich einen Arzt, der behördlich bestellt ist, die für den Erwerb und Erhalt der Lizenzen von Piloten und Flugsicherungspersonal erforderliche medizinische Begutachtung durchzuführen und medizinische Tauglichkeitszeugnisse (Flugtauglichkeitszeugnis/Medical) im Auftrag der zuständigen Erlaubnisbehörde auszustellen.
Der Begriff Fliegerarzt entstammt der Umgangssprache. Amtlich wird der Fliegerarzt in Deutschland seit Einführung der europäischen Tauglichkeitsrichtlinien JAR-FCL3 ausschließlich als Flugmedizinischer Sachverständiger bezeichnet. In den englischen Versionen der Regelwerke der Europäischen Luftsicherheitsbehörde EASA wird der Fliegerarzt als Aeromedical Examiner (AME) bezeichnet.
Die Tätigkeit als Fliegerarzt erfordert Kenntnisse über die besonderen Bedingungen, denen der menschliche Organismus während des Fluges ausgesetzt ist, insbesondere der Flugphysiologie. Die Weiterbildungskurse für Fliegerärzte finden in Deutschland bei der Lufthansa und der Bundeswehr statt. Die Absolvierung dieser Kurse berechtigt noch nicht zur Leitung einer Fliegerärztlichen Untersuchungsstelle. Die Zulassung erfolgt einerseits durch das Luftfahrt-Bundesamt für die Aeromedical Centers und die Flugmedizinischen Sachverständigen der Klasse 1 und andererseits durch die Luftfahrtbehörden der Länder für die Flugmedizinischen Sachverständigen der Klasse 2.
Die Voraussetzungen für die amtliche Bestellung als Flugmedizinischer Sachverständiger (Fliegerarzt) ist in § 24e Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) und in der Ersten Durchführungsverordnung zu LuftVZO (1. DV LuftVZO). geregelt.
Viele Fliegerärzte sind im Deutschen Fliegerarztverband organisiert.
Literatur
- Jochen Hinkelbein, Eckard Glaser (Hrsg.): Flugmedizin. 1. Aufl. UniMed-Verlag, Bremen 2007, ISBN 978-3-89599-954-3.
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