Türkische Verfassung von 1961

Türkische Verfassung von 1961
Basisdaten
Titel: Türkiye Cumhuriyeti Anayasası
Kurztitel: 1961 Anayasası
Nummer: 334
Art: Verfassung
Geltungsbereich: Republik Türkei
Verabschiedungsdatum: 9. Juli 1961
RG-Nummer: 10859
RG-Datum: 20. Juli 1961
Außerkrafttreten: 7. November 1982
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Die Türkische Verfassung von 1961 (1961 Anayasası) war vom 20. Juli 1961 bis zum 7. November 1982 die Verfassung der Republik Türkei.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Sie bestand aus 157 Artikeln und gilt bis heute als demokratischste Verfassung der Türkei. Sie bekannte sich ausdrücklich zu den Menschenrechten. So bestand ca. ein Drittel dieser Verfassung aus Grundrechten und -pflichten (Art. 10-62).

Mit dieser Verfassung wurden unter anderem die Gewaltenteilung eingeführt, ein Zweikammernparlament (Große Nationalversammlung) – bestehend aus dem Senat der Republik (Cumhuriyet Senatosu) und der Nationalversammlung (Millet Meclisi) – erschaffen und ein Verfassungsgericht eingerichtet.

Verfassungsänderung

Ende der sechziger Jahre kam es zu Ausschreitungen zwischen rechten und linken Lagern und die Wirtschaftslage verschlechterte sich erneut. So intervenierte das Militär am 12. März 1971 zum wiederholten Mal und forderte die Politik zur Verfassungsänderung auf. Durch diese Änderungen (1971–1973) wurden unter anderem die Kompetenzen der Exekutive gestärkt, die Grundrechte beschränkt und die Militärgerichtsbarkeit ausgebaut.

Entstehung

Militärputsch

In den fünfziger Jahren kam es zwischen den politischen Lagern, insbesondere der Regierungspartei (DP) und der Opposition (CHP) zu schwerwiegenden Auseinandersetzungen. Die Regierung unter dem Ministerpräsidenten Adnan Menderes nahm zunehmend autoritäre und repressive Züge an, brach mit dem Laizismus, unterdrückte die Opposition und die wirtschaftliche Lage im Land verschlechterte sich.

Am 27. Mai 1960 putschte schließlich das türkische Militär und das Komitee der Nationalen Einheit übernahm die Regierung.

Ausfertigung

Verfassungsausschuss

Bereits am Folgetag des Putsches wurde von Juristen der Universität Istanbul sowie Ankara ein Verfassungsausschuss, die sogenannte Onar-Kommission, gegründet. Diesem gehörten die Akademiker Sıddık Sami Onar, Muammer Aksoy, İlhan Arsel, Lütfi Duran, Hüseyin Nail Kubalı, Ragıp Sarıca, Bahri Savcı, Naci Şensoy, Hıfzı Veldet Velidedeoğlu und Vakur Versan an.[1] İsmet Giritli und Tarık Zafer Tunaya wurden auf Grund von Meinungsverschiedenheiten mit dem Vorsitzenden, Sıddık Sami Onar, aus dem Ausschuss entfernt.

Mit dem Gesetz Nr. 1 vom 12. Juni 1960[2] wurde die Verfassung von 1924 teilweise außer Kraft gesetzt und abgeändert.[3]

Der vom Verfassungsausschuss gefertigte Entwurf wurde nach fünfmonatiger Arbeitszeit im Oktober 1960 dem Komitee für Nationale Einheit vorgelegt, von diesem jedoch als unzureichend verworfen.[1]

Verfassunggebende Versammlung

Am 31. Oktober 1960 entschied das Komitee der Nationalen Einheit eine Verfassunggebende Versammlung (Kurucu Meclis) einzurichten. Dafür wurde ein fünfköpfiger wissenschaftlicher Ausschuss gebildet, der innerhalb von 20 Tagen eine gesetzliche Grundlage für diese Versammlung schaffen sollte,[1] was schließlich am 13. Dezember 1960 in Form des Gesetzes Nr. 157[4] realisiert wurde. Zusammen mit dem Gesetz Nr. 1 bildete das Gesetz Nr. 157 die Verfassung der Türkei unter der Militärherrschaft von 1960/61.

Am 6. Januar 1961 nahm die Verfassunggebende Versammlung, welche sich aus einer Repräsentantenversammlung[5] und dem Komitee der Nationalen Einheit – also aus zwei Kammern – zusammensetzte,[6] ihre Arbeit auf. Drei Monate später wurde der gefertigte Entwurf separat zunächst in der Repräsentantenversammlung und später im Komitee der Nationalen Einheit beraten.

Schließlich stimmte die Verfassunggebende Versammlung am 27. Mai 1961 mit 260 Pro-Stimmen und zwei Enthaltungen für den Entwurf, über den am 9. Juli 1961 per Volksentscheid abgestimmt wurde. Der Hohe Wahlausschuss bewertete den Volksentscheid in seinem Beschluss Nr. 106 folgendermaßen:

Es wurde festgestellt, daß am 9. Juli 1961, dem Tage des Volksentscheids, die Gesamtzahl der Stimmberechtigten in der Türkei 12 735 000 betrug und eine Gesamtzahl von 10 322 169 Wahlberechtigten ihr Stimmrecht ausübte. Von diesen waren 10 282 561 Stimmen gültig und 39 608 ungültig. Die Zahl der »Ja«-Stimmen betrug 6 348 191 und die Zahl der »Nein«-Stimmen 3 934 370. Damit trat die neue türkische Verfassung von 1961 vom 9. Juli 1961 an in Kraft.[1]

Im Oktober 1961 fand die erste Parlamentswahl nach Inkrafttreten der neuen Verfassung statt.

Aufhebung

Mit dem Militärputsch vom 12. September 1980 trat die Verfassung von 1961 faktisch außer Kraft und wurde durch die Verfassung von 1982 ersetzt, welche am 7. November 1982 durch Volksabstimmung angenommen wurde und am 18. Oktober 1982 in Kraft trat.

Einzelnachweise, Anmerkungen

  1. a b c d Gerhard Leibholz (Hrsg.): Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Bd. 13, Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 1964, S. 340ff.
  2. Gesetz über die Aufhebung und Abänderung einiger Bestimmungen des Verfassungsgesetzes Nr. 491 von 1924.
  3. Bertold Spuler, u.a.: Studien zur Geschichte und Kultur des Vorderen Orients : Festschrift für Bertold Spuler zum siebzigsten Geburtstag. Brill, 1981, ISBN 9789004065352, S. 273 m.w.N.
  4. Gesetz über die Bildung der Verfassunggebenden Versammlung als Ergänzung des vorläufigen Gesetzes Nr. 1 vom 14. Juni 1960 über die Aufhebung und Abänderung einiger Bestimmungen des Verfassungsgesetzes Nr. 491 von 1924.
  5. Näher geregelt im zweiten Abschnitt des Gesetzes Nr. 157 vom 13. Dezember 1960.
  6. Gemäß Art. 1 des Gesetzes Nr. 157 vom 13. Dezember 1960.

Literatur

Weblinks


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