Türöffner

Türöffner
Türöffner
Türöffner Elektrisches Schaltzeichen

Ein Türöffner ist eine elektronische, mit Fernbedienung im Türrahmen (meist gegenüber einem Einsteck-Riegel-Fallenschloss) eingebaute Vorrichtung mit elektromagnetischer Schlossfallen-Entriegelung.

Funktion

Die Falle des im Türblatt eingebauten Einsteckschlosses greift bei geschlossener Tür in die Falle des Türöffners. Bei Kontaktgabe (durch Fernbedienung) wird die Sperre der Falle des Türöffners aufgehoben, die Tür kann geöffnet werden.

Nach dem Schließen der Tür hält die erneut gesperrte Falle des Türöffners die Tür ,d. h. die Falle des Einsteckschlosses, wieder fest. Man unterscheidet folgende Typen:

  • Arbeitsstrom-Türöffner: die Öffnung erfolgt nur während der Kontaktgabe, d. h. solange der Summton im Türöffner hörbar ist, Arbeitsstrom-Türöffner sind mit 100% Einschaltdauer erhältlich, d.h. per Zeitschaltuhr könnte der Türöffner für mehrere Stunden oder auch andauernd die Tür freigeben. Bei Stromausfall wird die Tür im Gegensatz zum Ruhestrom nicht freigegeben.
  • Ruhestrom-Türöffner: die Falle des Türöffners wird durch einen gewissen Mindeststrom, den sog. „Ruhestrom", festgehalten. Bei Stromunterbrechung oder Stromausfall kann die Tür geöffnet werden (Fluchttüröffner).
  • Türöffner mit Arretierung: die Tür kann nach einer bestimmten Zeit geöffnet werden, oder die Tür bleibt nach der Kontaktgabe bis zum einmaligen Öffnen entriegelt.

Der elektrische Türöffner ersetzt nicht den Verschluss der Tür durch einen Riegel, sondern ist lediglich eine zusätzliche Einrichtung. Er ist in erster Linie für den Tagesbetrieb gedacht, während nachts die betreffende Tür durch Betätigung des Einsteckschlossriegels verschlossen wird. Eine nur über die Falle des Türöffners geschlossen gehaltene Tür gilt versicherungsrechtlich als nicht verschlossen.

Andere Bedeutungen

Der Begriff Türöffner kann auch in einem psychologischen Kontext verwendet werden. Dies in der Bedeutung eines Wohlwollen oder ein bestimmtes Meinungsbild im Sinne des Akteurs erzeugenden Verhaltens. Beispiele sind im Marketing Verteilung von Werbegeschenken, in der Politik vorgeschobene populistische Ansichten um damit andere Zwecke der Meinungsbildung zu verfolgen oder Techniken der Gesprächsführung.


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