- Ueber18.de
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Ueber18.de ist ein deutsches Altersverifikationssystem des Unternehmens Resisto IT, geführt durch Tobias Huch, mit Sitz in Mainz.
Es dient dazu, die Volljährigkeit eines Internetnutzers zu überprüfen. Angewendet werden solche Systeme vor allem auf pornografischen Internetseiten und in Onlineshops, die Filme oder Computerspiele vertreiben, deren Kauf nur Volljährigen erlaubt ist. Die Systeme dienen vornehmlich dem Jugendschutz.
Inhaltsverzeichnis
Methode
Die Überprüfung erfolgt vor Abbuchung von 34 Euro (Stand: Juni 2011) vom Konto des Nutzers entweder durch eine SCHUFA-Überprüfung oder durch die Versendung per Einschreiben des als F-Pin bezeichneten Freigabecodes nach Übermittlung einer Personalausweiskopie per Post, Telefax oder als Digitalfoto per Mail.
Auszeichnungen
Ueber18.de wurde 2005 auf der Erotikfachmesse Venus mit dem Eroticline Award als „Bestes Jugendschutzsystem“ ausgezeichnet und erhielt im Jahr zuvor den Venus Award in der Kategorie „Special Internet Site“.
Rechtliche Beurteilung
Ueber18.de wurde im Oktober 2007 bundesweit bekannt durch einen Prozess beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.[1] Vor dem BGH stand die Betreiberin Resisto IT GmbH als Revisionsklägerin gegen die Düsseldorfer Coolspot Germany GmbH. Die Betreiber von ueber18.de vertraten die Auffassung, dass die bisherige Altersprüfung (die leicht zu umgehende Überprüfung der Personalausweisnummer), die zwischen den Jahren 2000 und 2005 eingesetzt wurde, ausreichend sei. Der BGH wies diese Klage jedoch ab und stellte deutlich höhere Anforderungen. Vor der Urteilsverkündung hatte der Anbieter sein System aufgrund des vorangehenden Entscheids des OLG Düsseldorf bereits umgestellt.
Ende April hat das Unternehmen gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs eine Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung und Missachtung verschiedener Grundrechte durch das OLG Düsseldorf und den BGH beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Der Geschäftsführer des Unternehmens, Tobias Huch, hat außerdem eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, da er den §184d StGB als verfassungswidrig ansieht.[2]
Das Vorgängersystem U18.net/Surfsitter ist neben weiteren Systemen von der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) als ausreichend nach JMStV beurteilt worden. Eine Beurteilung durch die FSM e.V. hat jedoch keine rechtliche Bindung für Anbieter mit jugendgefährdenden Inhalten.
Einzelnachweise
- ↑ Heise ArtikelBGH reicht Check der Ausweisnummer als Zugangshürde für Online-Pornos nicht aus vom 19. Oktober 2007
- ↑ Heise Artikel Providerurteil als "Schlag gegen den Jugendschutzwahn" begrüßt vom 24. Januar 2008
Weblinks
Kategorien:- Identifikationstechnik
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