- Ulrich Storost
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Ulrich Storost (* 1946 in Gelsenkirchen) ist Richter am Bundesverwaltungsgericht.
Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung wurde Storost zunächst ab 1977 als Richter am Verwaltungsgericht Berlin tätig. Von 1979 bis 1982 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Ab Oktober 1982 war er am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße tätig; im Jahre 1983 wechselte er als Richter an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Zum Richter am Bundesverwaltungsgericht wurde Storost im Jahre 1991 ernannt. Er gehörte zunächst dem 5. Revisionssenat, ab 1993 dem 11. und später dem 9. Revisionssenat an.
Neben seiner Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht war Storost von 1997 bis 2004 Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin.
Im Oktober 2004 wurde Storost zum Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Das Präsidium hat ihm den Vorsitz im 9. Revisionssenat übertragen.
Storost ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Werk (Auswahl)
- Staat und Verfassung bei Ernst Forsthoff, Frankfurt am Main u.a. 1979, zugleich Diss., FU Berlin, Berlin 1978. ISBN 3-8204-6477-8
- Das Ende der Übergangszeit. Erinnerung an die verfassunggebende Gewalt, in: Der Staat 29 (1990), S. 321 bis 331.
- Legitimität durch Erfolg? Gedanken zur Dauerhaftigkeit einer Verfassung, in: Der Staat 30 (1991), S. 537 bis 547.
- (Erwiderung auf Hermann Huba: Das Grundgesetz als dauerhafte gesamtdeutsche Verfassung. Erinnerung an seine Legitimität, in: Der Staat 30 (1991), S. 367 bis 377)
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