Umschulung

Umschulung

Unter Umschulung versteht man die Aus- bzw. Weiterbildung für eine andere als die vorher ausgeübte oder erlernte Tätigkeit. Kenntnisse und Erfahrungen aus der vorigen Tätigkeit erlauben oft eine Verkürzung der Ausbildung zum neuen Berufsbild gegenüber einem Anfänger. Zwar kann unter besonderen Voraussetzungen auch jemand ohne vorherige Berufsausbildung an einer Umschulungmaßnahme teilnehmen, es handelt sich dann dabei jedoch um eine Ausbildung.

Inhaltsverzeichnis

Abschluss als Chance

Die Umschulung ist eine Möglichkeit, sich für eine neue Arbeitstätigkeit zu qualifizieren, wenn der alte Beruf, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr ausgeübt werden kann.

Eine Umschulung endet mit der Prüfung vor der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, usw.). Sie führt so zum Beispiel zu einem anerkannten IHK-Berufsabschluss oder zu einem Gesellenbrief. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden auch Lehrgänge oder Fortbildungen als Umschulung bezeichnet, die nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.

Die Dauer der Umschulung richtet sich nach der eigentlichen Ausbildungsdauer des jeweiligen Berufs. Meistens haben die kaufmännische Ausbildungen eine Ausbildungszeit von 3 Jahren (ab 21 Monate Umschulungszeit) und die technischen Berufe 3,5 Jahre (bis 24 Monate Umschulungszeit).

Hintergrund

Eine Umschulung wird dem Bereich der beruflichen Weiterbildung zugeordnet, damit also der Erwachsenen- und Weiterbildung.

Auf dem Arbeitsmarkt ergeben sich im ständigen Strukturwandel einen sich verändernden Bedarf und andere Anforderungen an die Ausbildung der benötigten Arbeitnehmer.

In Deutschland werden Umschulungen häufig von der öffentlichen Hand, meistens den regionalen Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit, manchmal auch der Bundeswehr, oder als Reha-Leistung (Berufsgenossenschaft, Deutsche Rentenversicherung, Versicherungen, usw.) finanziert.

Gründe

Gründe für eine Umschulung sind unter anderem:

  • eine längere Auszeit (Krankheit, Kindererziehung, usw.), die einen Wiedereinstieg in den alten Beruf verhindert
  • eine Berufskrankheit
  • nicht mehr genügend Nachfrage im alten Beruf
  • Unzufriedenheit mit dem alten Beruf
  • technische Neuorientierung eines gesamten Berufes (zum Beispiel bei den Druckern)
  • siehe hierzu auch § 77 Abs (2) SGB III:

"(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie 1. über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, oder 2. nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist."

Ausbildungsorte und -angebote

Je nach gewünschtem Beruf werden drei Formen der Umschulung unterschieden:

  1. Betriebliche Umschulung
    Dies ist eine Umschulung nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG (duales System). Die Umschulung wird wie eine Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb absolviert. Parallel zu der betrieblichen Tätigkeit besuchen Umschüler den Berufsschulunterricht an einer staatlichen Schule vor Ort. Dieser Schulbesuch ist nicht verpflichtet aber empfehlenswert. Der Lebensunterhalt wird in dieser Zeit entweder durch die Ausbildungsvergütung oder durch Unterhaltsleistungen des Leistungsträgers (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, etc.) finanziert. Es entstehen keine weiteren Kosten.
  2. Schulische Umschulung
    Manche Berufe werden nicht betrieblich ausgebildet, sondern an Berufsfachschulen. Meistens sind Praktika Teil der Ausbildung. Schulen zahlen keine Ausbildungsvergütung, sondern kosten eher noch Schulgeld. Es sind also neben den Unterhaltskosten noch weitere Kosten abzudecken, die von einem Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, etc.) übernommen werden können.
  3. Überbetriebliche Umschulung bei einem Bildungsträger
    Der Bildungsträger übernimmt die Funktion des Ausbildungsbetriebs. In Übungswerkstätten oder -firmen erlernen die Umschüler den Beruf. Praktika in Betrieben sind Bestandteil der überbetrieblichen Umschulung. Diese Bildungsträger, auch Berufsförderungswerke genannt, gibt es mit oder ohne Internatsunterbringung.

Die Bildungsträger erhalten für die Ausbildung eine Vergütung, die meistens mehrere hundert Euro im Monat beträgt. Es sind also neben den Unterhaltskosten noch weitere Kosten abzudecken, die von einem Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, etc.) übernommen werden können.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet in einer zentralen Datenbank Kursnet eine Vielzahl von geförderten Maßnahmen an. Regionale Weiterbildungsdatenbanken (wie zum Beispiel Berlin/Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) ergänzen diese Angebote. In vielen Zeitungen finden sich an jedem Wochenende Angebote von zahllosen Bildungsinstituten, die Kurse für Umschüler anbieten. Als weiteres Beispiel seien die bundesweit 27 Berufsförderungswerke (BFW) mit 15.000 Ausbildungsplätzen genannt. Bei dem regionalen Jobcentern bzw. Arbeitsamt gibt es in der Regel Informationmaterialien von den örtlichen Bildungseinrichtungen. Diese Institute leben hauptsächlich vom Haushalt der Bundesagentur für Arbeit und anderen Töpfen der öffentlichen Hand – ein Milliardenbudget.

Eine sehr gute Informationsquelle für viele Berufe ist die Datenbank Berufenet.

Finanzierung

Der Teilnehmer muss ebenfalls förderwürdig sein. Über den sogenannten Bildungsgutschein werden diese Maßnahmen von Arbeitsagenturen und den Jobcentern finanziert. Früher richtete sich das zum Teil auch nach Region und Stadtteil des Wohnsitzes. Heute ist ein Wohnsitzwechsel nur noch ratsam, wenn das Budget des örtlichen Arbeitsamtes definitiv verbraucht ist.

Die Kosten für Umschulungen sind hoch. Geht man von Maßnahmekosten von 500 Euro monatlich und von Unterhaltskosten von 1000 Euro monatlich aus, kostet eine Umschulung z. B. 36.000 Euro. Diese Kosten wirken hoch – sind aber gering im Vergleich zu den staatlichen Unterhaltskosten für einen jahrelang nicht erwerbstätigen Arbeitnehmer.

Falls ein Leistungsträger die Zusage zur Finanzierung einer Umschulung ausspricht, wird er sämtliche anfallenden Kosten wie z. B. Unterhalt, Sozialversicherung, Fahrtkosten und gegebenenfalls Unterbringungskosten (wenn Schulungsort oder Praktikumsstelle weit auswärts liegen) übernehmen.

Sozialversicherungspflicht und Arbeitslosengeld

Bei betrieblichen Umschulungen sind durch die Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung abzuführen (hinsichtlich Verfahren und Höhe siehe den Artikel in den Weblinks). Dies gilt aber nur, wenn der Betrieb überhaupt Ausbildungsvergütung bezahlt. Daraus können nach Ende der Umschulungsmaßnahme neue Arbeitslosengeld-Ansprüche des Umschülers resultieren. Der Umschüler erlangt den Arbeitslosengeld-Anspruch jedoch auch, wenn sein Arbeitgeber keine Beiträge abgeführt hat.

Rechtsgrundlagen

Weblinks

  • Kursnet Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Umschulung — Umerziehung * * * Um|schu|lung [ ʊmʃu:lʊŋ], die; , en: 1. Ausbildung für eine andere Tätigkeit: weil sie gegen Mehlstaub allergisch wurde, macht sie eine Umschulung zur Altenpflegerin. 2. Einweisung in eine andere Schule: die Umschulung war… …   Universal-Lexikon

  • Umschulung — permokymas statusas T sritis švietimas apibrėžtis Turimų žinių, mokėjimų ir įgūdžių plėtotė arba jų pagrindu mokymas naujų žinių ir praktinės veiklos. Paprastai permokoma, kai atsiranda naujų mokslo duomenų, pakinta technikos, darbo sąlygos.… …   Enciklopedinis edukologijos žodynas

  • Umschulung — ⇡ berufliche Fortbildung, ⇡ Personalentwicklung …   Lexikon der Economics

  • Umschulung — Ụm|schu|lung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Umerziehung — Umschulung * * * Ụm|er|zie|hung 〈f. 20; unz.〉 das Umerziehen * * * Ụm|er|zie|hung, die; , en: das Umerziehen. * * * Ụm|er|zie|hung, die; , en: das Umerziehen: In Südvietnam hat ... nun die U. der Bevölkerung begonnen (MM 5. 5. 75, 1); im Kampf… …   Universal-Lexikon

  • Berufsförderungswerk — Ein Berufsförderungswerk (BFW) ist ein auf Ausbildung und Weiterbildung spezialisiertes deutsches Bildungsunternehmen zur beruflichen Rehabilitation von Erwachsenen, in einer gemeinnützigen Gesellschaftsform in öffentlicher oder auch in privater… …   Deutsch Wikipedia

  • Republic of Singapore Air Force — 新加坡空军部队 Angkatan Udara Republik Singapura சிங்கப்பூர் ஆகாயப்படை Aufstellung …   Deutsch Wikipedia

  • Industriekauffrau — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Industriekaufmann ist ein bundesweit anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf… …   Deutsch Wikipedia

  • Berufliche Fortbildung — Fortbildung ist neben der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung ein Teilbereich der Berufsbildung. Regelungen Deutschland Nach § 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sollen durch Fortbildung… …   Deutsch Wikipedia

  • Berufsfortbildung — Fortbildung ist neben der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung ein Teilbereich der Berufsbildung. Regelungen Deutschland Nach § 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sollen durch Fortbildung… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”