- Unfallhilfsfahrzeug
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Ein Unfallhilfswagen (auch Unfallhilfsfahrzeug) ist ein Nutzfahrzeug, das bei Unfällen von öffentlichen Verkehrsmitteln technische Hilfe leisten kann.
Die Fahrzeuge dürfen nur dann mit Sondersignalen ausgerüstet sein (Einsatzfahrzeug), wenn sie nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind. Zur Hilfeleistung sind die Wagen mit Werkzeug ausgerüstet. Hintergrund dieser Vorschrift ist, dass bei Schienenfahrzeugen und Omnibussen eine besonders schnelle Hilfeleistung bei Unfällen wünschenswert ist, um diese Fahrzeuge schnellstmöglich weiterfahren zu lassen, bevor ein Stau entsteht. Die genannten Fahrzeugarten können einander bauartbedingt nicht überholen, so dass bei einem Unfall die ganze Linie zum Stillstand kommt, was sehr weit reichende Auswirkungen haben kann.
Verkehrsrechtlich haben sie im Auftrag einer Behörde Wegerecht nach § 38 StVO. Bei Großschadensereignissen sind diese Wegerechte nachrangig nach Notarzt/Rettungsdienst, Feuerwehr und schließlich Polizei.
Unfallhilfswagen im ÖPNV
Die Besatzung von Unfallhilfswägen im ÖPNV besteht aus speziell geschulten Mitarbeitern (vor allem Verkehrsmeister) der Verkehrsbetriebe. Bei der Münchner Verkehrsgesellschaft sind die Fahrzeuge zum Teil mit Mitarbeitern der U-Bahn-Wache besetzt.
Eine Besonderheit ist das Zweiwegefahrzeug für Straßenbahnen (siehe Abbildung). Dieses Fahrzeug ist insbesondere für das Schleppen von Straßenbahnenwaggons und -Zugfahrzeugen bestimmt.
Unfallhilfswagen bei der Deutschen Bahn
Notfallmanager der Deutschen Bahn müssen als Fachberater der Feuerwehr möglichst schnell am Ereignisort eintreffen. Hierfür unterhält die Deutsche Bahn AG Unfallhilfswagen in silber-roter Farbgebung mit Sondersignalen.
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