- Unfallhilfswagen
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Ein Unfallhilfswagen (auch Unfallhilfsfahrzeug) ist ein Nutzfahrzeug, das bei Unfällen von öffentlichen Verkehrsmitteln technische Hilfe leisten kann.
Die Fahrzeuge dürfen nur dann mit Sondersignalen ausgerüstet sein (Einsatzfahrzeug), wenn sie nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind. Zur Hilfeleistung sind die Wagen mit Werkzeug ausgerüstet. Hintergrund dieser Vorschrift ist, dass bei Schienenfahrzeugen und Omnibussen eine besonders schnelle Hilfeleistung bei Unfällen wünschenswert ist. Hierbei ist das Wegerecht mit Sondersignal nur zulässig wenn z. B. Stromschaltungen vorgenommen werden müssen. Verkehrsrechtlich haben sie im Auftrag einer Behörde Wegerecht nach § 38 StVO.
Unfallhilfswagen im ÖPNV
Die Besatzung von Unfallhilfswägen im ÖPNV besteht aus speziell geschulten Mitarbeitern (vor allem Verkehrsmeister) der Verkehrsbetriebe. Bei der Münchner Verkehrsgesellschaft sind die Fahrzeuge zum Teil mit Mitarbeitern der U-Bahn-Wache besetzt, bei anderen größeren Verkehrsbetrieben mit Mitarbeitern der Betriebsaufsicht.
Eine Besonderheit ist das Zweiwegefahrzeug für Straßenbahnen (siehe Abbildung). Dieses Fahrzeug ist insbesondere für das Schleppen von Straßenbahnenwaggons und -Zugfahrzeugen bestimmt.
Unfallhilfswagen bei der Deutschen Bahn
Notfallmanager der Deutschen Bahn müssen als Fachberater der Feuerwehr möglichst schnell am Ereignisort eintreffen. Hierfür unterhält die Deutsche Bahn AG Unfallhilfswagen in silber-roter Farbgebung mit Sondersignalen.
Weblinks
Commons: Roadside assistance vehicles – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienKategorien:- Nutzfahrzeug
- Öffentlicher Personennahverkehr (Deutschland)
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