- Universitätsarchiv
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Ein Universitätsarchiv (Abkürzung UA) ist ein Archiv, das die Unterlagen des Registraturbildners, hier der Universität, im Rahmen seiner Zuständigkeit (nach den entsprechenden Landesarchivgesetzen) übernimmt.
Der Begriff Unterlagen umfasst dabei Schrift-, Bild- und Tondokumente, die sowohl in analoger als auch in digitaler Form vorliegen können. Das Universitätsarchiv führt eine Bewertung der abgegebenen Unterlagen nach ihrem bleibendem Wert durch, indem zwischen archivwürdig und kassabel, d.h. nicht archivwürdig, unterschieden wird. Das so entstandene Archivgut wird erschlossen, gesichert und öffentlich zugänglich gemacht, insoweit keine Sperrfristen aufgrund von datenschutzrechtlichen und archivgesetzlichen Bestimmungen bestehen. Generell kann jeder ein Universitätsarchiv nutzen. Zumeist ist nur ein Benutzungsantrag auszufüllen. Die Benutzung des Archivgutes erfolgt in der Regel in den Räumen des Universitätsarchivs.
Zu den Aufgaben des Universitätsarchivs gehört auch die systematische wissenschaftliche Erschließung seiner Bestände, um diese der Forschung nutzbar zu machen.
Neben dem klassischen Archivgut führt ein Universitätsarchiv zumeist auch Sammlungen in Form von Professorennachlässen, Druckschriften (u.a. Vorlesungsverzeichnisse) und Zeitungsausschnitten.
Außerdem betreuen immer mehr Universitätsarchive das Kulturgut der verschiedensten universitären Einrichtungen in Form von historischen, kunstgeschichtlichen, technik- oder naturwissenschaftlichen Sammlungen.
Für die Erforschung der Universitäts-, Gelehrten- und Bildungsgeschichte sind die Bestände eines Universitätsarchivs von grundlegender Bedeutung, da sie großenteils Unikate enthalten, die ansonsten an keiner anderen Stelle überliefert sind.
Die Bestände umfassen sowohl die Überlieferung der Hochschulverwaltung im engeren Sinne als auch die der akademischen Selbstverwaltung wie Senat, Fachbereiche und Fakultäten. Für den Bereich der Forschung und Lehre ist die Überlieferung der Lehrstühle relevant. Hinzu kommen Matrikellisten und die Überlieferung der studentischen Vertretungen (Fachschaften). Für die personenbezogene Forschung sind die zumeist in den Universitätsarchiven verwahrten Personalakten der Professoren und sonstiger wissenschaftlicher Mitarbeiter von Bedeutung.
Siehe auch
Weblinks
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