Universitätsvertretung

Universitätsvertretung

Die Universitätsvertretung der Studierenden ist das entscheidungsbefugte Kollegialorgan einer Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an einer Universität auf Universitätsebene in Österreich und entspricht damit in etwa dem deutschen Studierendenparlament. Die Universitätsvertretung wird alle zwei Jahre nach einem Listenwahlrecht von allen ordentlichen Studierenden der jeweiligen Universität gewählt. Außerordentliche Studierende (d.h. solche, die nur zu einzelnen Lehrgängen zugelassen sind oder die die allgemeine Universitätsreife nicht erfüllen) sind weder aktiv noch passiv wahlberechtigt.

Die Exekutive, das sind die oder der Vorsitzende der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sowie die Referentinnen und Referenten, wird von der Universitätsvertretung gewählt. Dabei wird die oder der Vorsitzende aus dem Kreis der Mandatarinnen und Mandatare bestimmt und schlägt dann die Referentinnen und Referenten zur Wahl vor. Letztere müssen selbst nicht Mandatarinnen und Mandatare der Universitätsvertretung sein. Die Universitätsvertretung erlässt mit Zweidrittelmehrheit die Satzung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft.

Die Größe der Universitätsvertretung richtet sich nach der Anzahl der Wahlberechtigten:

Wahlberechtigte Mandate
bis 7.000 9
bis 10.000 11
bis 14.000 13
bis 18.000 15
bis 23.000 17
bis 29.000 19
bis 35.000 21
bis 45.000 23
bis 60.000 25
über 60.000 27

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