- Unternehmerlohn
-
Als Unternehmerlohn bezeichnet man die Vergütung, die einem Unternehmer in einer Personengesellschaft für die Tätigkeit im eigenen Unternehmen zusteht. Der Unternehmerlohn sollte in die Preiskalkulation mit einfließen. Die Mitarbeit des Unternehmers im eigenen Betrieb wird als Kostenbestandteil erfasst und als „Kalkulatorischer Unternehmerlohn“ in der Kostenrechnung berücksichtigt.
Steuerliche Behandlung
- Gehälter für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft sind Betriebsausgaben, soweit sie angemessen sind. Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist insoweit Arbeitnehmer. Im Regelfall ist Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen.
- Gehälter für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft sind steuerlich keine Betriebsausgabe, sondern dem betreffenden Gesellschafter als Gewinnvorweg zuzurechnen.
- Unternehmerlohn, den der Inhaber eines Einzelunternehmens an sich selbst zahlt, ist steuerlich irrelevant.
Wikimedia Foundation.