- Unternehmungspolitik
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Die Unternehmenspolitik bestimmt die unternehmerischen Leistungsbereiche, die Unternehmensziele und die Verhaltensgrundsätze gegenüber den maßgeblichen Anspruchsgruppen. Sie regelt den Umgang mit Interessenkonflikten nach innen und außen.
Sie dient der Konsensfindung in den Wertvorstellungen und Interessen aller an der Unternehmen beteiligten oder von ihren Handlungen betroffenen Gruppen und der permanenten Pflege tragfähiger Beziehungen zu diesen Gruppen. Sie dient somit der Sicherung der Kooperationsbereitschaft, [Ulrich/Fluri, s. 77] Bei einer gesamtgesellschaftlichen Bedeutung eines Unternehmen steht dieses im Spannungsfeld der Ansprüche der Eigentümer (engl. Shareholder) und der weiteren betroffenen Gruppen. Diese weiteren Anspruchsgruppen ohne Eigentumsrechte am Unternehmen (engl. Stakeholder) und das Unternehmen bzw. dessen Eigentümer stehen in wechselseitiger Abhängigkeit. Allerdings ist die Definitions- und Entscheidungsmacht nicht gleichförmig verteilt. Die Unternehmenspolitik definiert also die Rahmenbedingungen und Leitlinien für das Unternehmen unter Berücksichtigung der maßgebenden Shareholder- und Stakeholderansprüche
Die Unternehmenspolitik befasst sich mit relativ abstrakten Grundsatzentscheidungen. Die Unternehmenspolitik kann also nicht durch einige zeitlich beschränkte Projekte und Maßnahmen umgesetzt werden. Die Umsetzung geschieht vielmehr, indem sie in allen zukünftigen Entscheidungen und Handlungen als Richtschnur und Rahmenbedingung betrachtet wird. Nach der einmal erfolgten Formulierung der Unternehmenspolitik ist also die Umsetzung der Unternehmenspolitik ein kontinuierlicher Prozess.
Literatur
- Alfred Kieser, Walter A. Oechsler: Unternehmungspolitik, Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 1999, ISBN 3-7910-1265-7
- Jean-Paul Thommen: Betriebswirtschaftlehre; Schellenberg Verlag, Winterthur 1989; ISBN-3-9081-4307-1
- P. Ulrich, E. Fluri: Management; Haupt Verlage, Bern/Stuttgart 1992; ISBN-3-2580-4370-1
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