- Unterstützungsunterschriften
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Unterstützungsunterschriften sind Unterschriften von Wahlberechtigten, die eine Partei oder ein Direktkandidat vorlegen muss, um an einer Wahl teilnehmen zu können, sofern sich die Partei nicht bereits anderweitig zur Wahlteilnahme qualifiziert hat. Unterschreiben dürfen nur Personen, die bei der jeweiligen Wahl wahlberechtigt sind. Jede Person darf pro Wahl nur für einen Wahlvorschlag unterstützen. Jede Unterschrift hat auf einem separaten amtlichen Formblatt zu erfolgen. Die Wahlberechtigung des Unterzeichneten muss amtlich bescheinigt werden. Dies geschieht in kleineren Gemeinden auf dem Einwohnermeldeamt, in größeren Städten durch das Statistische Amt/Wahlamt.
Allgemein wird das Verfahren der Qualifizierung durch Unterstützungsunterschriften für sinnvoll gehalten, da nur solche Parteien und Direktkandidaten auf dem Wahlzettel erscheinen sollen, die über eine gewisse Unterstützung in der Bevölkerung verfügen, ohne die ein Wahlerfolg ohnehin ausgeschlossen wäre.
Inhaltsverzeichnis
Bundestagswahlen
Bei Wahlen zum Deutschen Bundestag müssen Parteien, die nicht bereits im Bundestag oder mit mindestens fünf Abgeordneten in einem Landesparlament vertreten sind, Unterstützungsunterschriften sammeln, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. In jedem Bundesland, in dem die Partei mit einer eigenen Landesliste antreten will, benötigt sie die Unterschriften von 0,1 % der Wahlberechtigten oder von 2.000 Wahlberechtigten, je nachdem welche Zahl niedriger ist.
Europawahlen
Bei Europawahlen müssen Parteien, die nicht bereits im Europäischen Parlament, im Bundestag oder einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, ebenfalls Untersützungsunterschriften sammeln, wenn sie einen Wahlvorschlag einreichen wollen. Für eine gemeinsame Liste für alle Bundesländer sind Unterschriften von 4.000 Wahlberechtigten erforderlich, für eine Liste für ein einzelnes Bundesland die Unterschriften von 0,1 % der Wahlberechtigten oder von 2.000 Wahlberechtigten, je nachdem welche Zahl niedriger ist.
Kritik
Nicht an jede Partei werden dieselben Qualifikationsanforderungen gestellt, sondern das politische Establishment in Form der bereits im Parlament vertretenen Parteien gilt automatisch als qualifiziert, während neue und kleine Parteien sich mühsam Unterstützungsunterschriften erkämpfen müssen.
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