Basler Ausschuss

Basler Ausschuss

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision; in Deutschland oft auch kürzer als Basler Ausschuss bezeichnet) wurde 1974 von den Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden der G10-Staaten gegründet. Er hat seinen Sitz an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ, Bank for International Settlements) in Basel (CH).

Inhaltsverzeichnis

Funktionsweise

Der Ausschuss tritt alle drei Monate zusammen. Seine Hauptaufgabe ist es, zur Einführung hoher und möglichst einheitlicher Standards in der Bankenaufsicht beizutragen. Dafür arbeitet der Ausschuss Richtlinien und Empfehlungen aus, auf die sich die Aufsichtsbehörden eines Landes stützen können. Diese Richtlinien sind nicht rechtlich zwingend, sondern stellen lediglich Empfehlungen dar, die in nationales Recht umgesetzt werden können. Im Allgemeinen wird aber davon ausgegangen, dass die Empfehlungen übernommen werden, da die Richtlinien in Diskussion mit Banken und Aufsichtsbehörden in aller Welt entstehen.

Mitglieder im Basler Ausschuss

Im Laufe der Zeit hat sich der Kreis der Mitglieder erweitert, die dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht angehören.

Neben Vertretern der zehn führenden Industrienationen (G10-Staaten) gehören dem Ausschuss mittlerweile auch Vertretungen der Länder Argentinien, Korea, Australien, Luxemburg, Mexiko, Brasilien, Russland, China, Saudi-Arabien, Singapur, Südafrika, Hongkong, Spanien, Indien, Indonesien und der Türkei an.[1] Allein im Jahr 2009 wurden vom Basler Ausschuss im Monat März auf einmal sieben zusätzliche Mitglieder aufgenommen[2] und im Juni noch einmal sieben weitere neue Mitglieder.[3]

Verhältnis zur deutschen Bankenaufsicht

Die Verlautbarungen des Basler Ausschusses sind nicht rechtlich bindend. Es handelt sich nur um die Formulierung von Richtlinien und Empfehlungen.

Die Empfehlungen werden aber in der Regel in nationales Recht in passender Form übernommen. Dies kann durch eine Richtlinie der EU und ein Umsetzungsgesetz in Deutschland erfolgen.

Aufgaben und Ziele

Der Basler Ausschuss stellt ein Forum für regelmäßige Kooperation zwischen den Mitgliedern dar. Er trägt somit zur Verbesserung der Qualität und des Verständnisses von Bankenaufsicht weltweit bei durch:

  • Informationsaustausch
  • Verbesserung der Aufsichtstechniken
  • Empfehlung aufsichtsrechtlicher Mindeststandards

Auf diese Weise trägt der Basler Ausschuss zur Stärkung des internationalen Bankensystems bei. Er schließt vorhandene Lücken im internationalen Bankaufsichtssytem.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. History of the Basel Committee and its Membership. Abgerufen am 1. Oktober 2009 (englisch).
  2. Expansion of membership announced by the Basel Committee. Abgerufen am 1. Oktober 2009 (englisch).
  3. Basel Committee broadens its membership. Abgerufen am 1. Oktober 2009 (englisch).

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