- Basel I
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Als Basel I (auch: Basler Akkord) werden die Regelungen des Basler Ausschusses zur ersten Basler Eigenkapitalvereinbarung von 1988 bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Motive
Anlass war die Besorgnis der Zentralbankpräsidenten der G10-Länder, dass das Eigenkapital der weltweit wichtigsten Banken auf ein gefährliches Niveau gefallen war. Ausgelöst wurde die Besorgnis durch den Zusammenbruch der Herstatt-Bank [1]. Benötigt wird das Eigenkapital, um Verluste abzufedern und die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Aufgrund eines anhaltenden Verdrängungskampfes bauten die Banken ihre Geschäfte jedoch ohne eine angemessene Eigenkapitalunterlegung aus. Als dann zunehmend Insolvenzen von Kreditnehmern auftraten, sank das Eigenkapital der Banken ab. Um das Insolvenzrisiko der Banken und mögliche Kosten für die Einleger beim Konkurs der Bank zu verringern, zielten die Vereinbarungen somit auf die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung und die Schaffung einheitlicher internationaler Wettbewerbsbedingungen ab. Diese Vereinbarungen wurden in den 90er Jahren internationaler Standard und werden heute in über 100 Ländern anerkannt. Überwacht werden sie durch die jeweilige Bankenaufsicht.
Inhalt
Durch die aktuell gültige Eigenkapitalvereinbarung wird die Kreditvergabepraxis der Banken limitiert. Das maximale Volumen der Ausleihungen wird dabei mit dem verfügbaren Eigenkapital verknüpft.
Grob gesehen wird das Eigenkapital einer Bank in zwei Klassen unterteilt:
- Aktienkapital und einbehaltene Gewinne bzw Gewinnrücklagen
- Zusätzliche interne und externe Ressourcen der Bank (Ergänzungskapital; Langfristige Verbindlichkeiten, best. Rückstellungen)
Die Regelungen sehen vor, dass Banken im Verhältnis zu ihren risikogewichteten Aktiva mindestens 8% Eigenkapital halten müssen. Die Aktiva werden dabei je nach Risikogehalt unterschiedlich gemessen, außerdem muss das Eigenkapital mindestens zur Hälfte aus Kapital der Klasse 1 bestehen. Die Forderungen werden in vier Risikogewichte eingeteilt, abhängig von der Schuldnerkategorie.
Risikogewicht in % 0 20 50 100 Schuldnerkategorie OECD Länder, cash OECD Bank, öffentliche Einrichtung ungesicherte (Wohnbau)Hypotheken alle anderen Forderungen Unternehmen und Privatkunden Die erforderliche Eigenkapitalunterlegung berechnet sich demzufolge:
Erforderliche Eigenkapitalunterlegung = Forderungssumme x Risikogewicht x 8% Eine wichtige Änderung fand 1996 statt, als die Eigenkapitalvereinbarung um das Marktrisiko ergänzt wurde. Berücksichtigt werden Zinsänderungen- und Aktienkursrisiko im Handelsbuch; Fremdwährungs- und Rohstoffrisiko im Gesamten Institut. Es wurden zwei Methoden zur Bemessung des Marktrisikos definiert, eine Standardmethode sowie ein auf internen, stochastischen Modellen beruhender Ansatz.
Kritik
An Basel I wird kritisiert, dass Methoden zur Minderung des Risikos nicht berücksichtigt werden und die Differenzierung des Kreditrisikos nur unzureichend erfolgt. Diese Kritik führte zur Neuaufnahme der Verhandlungen 1999, und zur neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung Basel II.
Einzelnachweise
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Siehe auch
Kredit, Basel II, Basel III, Bankbetriebslehre, Bankenaufsicht
Kategorie:- Risikomanagement (Bank)
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