- Urkundenregister
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Als Urkundenregister (oder meist nur Register) bezeichnet man in der Diplomatik ein Verzeichnis der aus einer Kanzlei auslaufenden Urkunden, im Unterschied zum Kopialbuch. Da auch Urkundenverzeichnisse einlaufender Stücke als „Register“ bezeichnet werden, kann zur Präzisierung von „Einlaufregister“ oder „Auslaufregister“ gesprochen werden.
Register gehen auf die spätantike römische Verwaltungspraxis zurück. Als literarischer Text überliefert sind Register Theoderichs des Großen durch die Variae des Cassiodor und die Briefregister (Registrum epistolarum ) des Papstes Gregor I.. Daher ist Registerführung in den früh- und hochmittelalterlichen Kanzleien zunächst nur an der römischen Kurie üblich. Das älteste erhaltene Original ist das Register Gregors VII. (Reg. Vat. 2 ), die kontinuierliche Reihe der Originalregister beginnt mit Innozenz III. im Jahr 1198 (Reg. Vat. 3 ). In Frankreich wird die Registerführung erst unter Philipp August üblich, in Sizilien sind seit Friedrich II. Register in Gebrauch, wahrscheinlich nach dem Vorbild der normannischen Kanzlei. Im normannischen England finden sich ebenfalls registerartige Aufzeichnungen. Aus dem Heiligen Römischen Reich sind die ersten Spuren von Registerführung unter Heinrich VII. belegt. Zwei Bände der Reichsregister Ludwigs des Bayern sind die ältesten überlieferten Originale. Auch in den deutschen Territorien setzt sich systematische Registerführung erst im 14. Jahrhundert durch.
Literatur
- Otto Meyer, Renate Klauser (Hrsg.): Clavis mediaevalis. Kleines Wörterbuch der Mittelalterforschung. Harrassowitz, Wiesbaden 1962, S. 207–208.
- Literaturhinweise aus der Bibliographischen Datenbank Georg Vogeler
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