- Utilitas publica
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Unter dem Gemeinwohl, auch bekannt als Wohlfahrt, versteht man den Nutzen (Wohlergehen) einer Gesellschaft. Eine solche Gesellschaft können z. B. das Volk eines Staates, die Völker einer Vertragsgemeinschaft oder die Angehörigen einer bestimmten Religion sein. Politische und ökonomische Entscheidungen, welche einem Teil dieser Gesellschaft (im Grenzfall allen) größeren Nutzen stiften, als durch sie Nutzen in den anderen Gruppen der Gesellschaft verloren geht, gelten als Steigerung des Gemeinwohls. Das genaue Ausmaß des Konstrukts "Nutzen" ist jedoch nicht allgemeingültig messbar, weshalb sich immer wieder Streit daran entzünden muss, ob ein Vorhaben tatsächlich die Wohlfahrt mehrt oder mindert.
Dass es überhaupt ein Gemeinwohl geben könne, das a priori feststellbar sei, wird insbesondere von den Vertretern des Pluralismus abgelehnt. Gemeinwohl könne sich nur a posteriori, aus einem freien und fairen Prozess der staatlichen Willensbildung unter Einbeziehung der Interessengruppen ergeben. Pluralistische Systeme seien nach Ernst Fraenkel von totalitären Systemen, die die Hoheit über die Definition des Gemeinwohls für sich beanspruchen, abzugrenzen.
Rousseau dagegen meint, dass sich das Allgemeinwohl finden lasse, wenn jeder unabhängig von den anderen (insbesondere ohne Parteibildung) nach dem allgemeinen Willen, der volonté générale, suche. "Wenn die Bürger keinerlei Verbindung untereinander hätten, würde, wenn das Volk wohlunterrichtet entscheidet, aus der großen Zahl der kleinen Unterschiede immer der Volonté générale (Gemeinwille) hervorgehen, und die Entscheidung wäre immer gut." (Gesellschaftsvertrag, Buch 2, Kap.3)
Nach der Diskurstheorie von Jürgen Habermas kann es im herrschaftsfreien Diskurs, der auf den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen abzielt, über Einsicht bestimmt werden. Voraussetzung ist, dass über die Spielregeln, unter denen der Konflikt der verschiedenen Interessen ausgetragen wird und die Teil des oben genannten, allgemeinsten Normensystems sind, ein einsehbarer Konsens besteht. Außerdem ist dafür wichtig, dass kein relevantes Interesse vom „Markt des Ausgleichs“ ausgeschlossen ist.
In vielen politischen Philosophien hat das Gemeinwohl eine große Bedeutung. So schreibt z. B. der griechische Philosoph Platon in seinem staatsphilosophischen Hauptwerk, der Politeia, dass nur Philosophen wüssten, was dem Gemeinwohl dient und deshalb die Regierung übernehmen sollten.
Das Gegenteil einer gemeinwohlorientierten Politik ist eine von persönlichen Machtinteressen bestimmte Politik. Diese dient entweder nur den Machthabern oder bestimmten Machtgruppen, die nicht direkt als Machthaber in Erscheinung treten, nicht aber der Gemeinschaft. Erstgenanntes lässt sich vor allem in absolutistischen Monarchien oder Diktaturen beobachten. Von Machtgruppen geleitete, wohlfahrtsmindernde Politik findet sich in unterschiedlich starker Ausprägung in allen politischen Systemen (siehe auch Lobbyismus).
Im deutschen Grundgesetz (Art. 14, Abs. 2) wird der Gebrauch des Eigentums ausdrücklich durch die Verpflichtung eingeschränkt, zugleich dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen.("Sozialpflichtigkeit des Eigentums")
Kritik des Konzepts
Das Konzept des Gemeinwohls geht davon aus, dass eine Politik, die Gewinn für alle und keine Verlierer bedeutet, möglich ist. Die Kritik verweist darauf, dass Interessenkonflikte, insbesondere internationale Konflikte wie Nahostkonflikt und Nord-Süd-Konflikt nicht immer in Win-Win-Situationen auflösbar seien, vielmehr ergebe sich häufig ein Nullsummenspiel. Die Verlierer seien allerdings nicht immer offensichtlich. Bei der Bestimmung des Gemeinwohls im Sinne des Pluralismus seien es systematisch schwache Gruppen, die ihr Interesse nicht artikulieren können, z. B. Unterschicht oder Dritte Welt, oder allgemeine Interessen wie Bewahrung des Naturkapitals und Umweltschutz. Diese Kritik wird insbesondere gegenüber der Globalisierung erhoben, deren Befürworter davon ausgehen, dass das Gemeinwohl durch Marktkräfte bestimmbar sei.
Literatur
- Forschungsberichte der interdisziplinären Arbeitsgruppen der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Band I - IV:
- Herfried Münkler und Harald Bluhm (Hrsg.): Gemeinwohl und Gemeinsinn. Historische Semantiken politischer Leitbegriffe. Berlin: Akademie Verlag, 2001 (Bd. I)
- Herfried Münkler und Karsten Fischer (Hrsg.): Gemeinwohl und Gemeinsinn. Rhetoriken und Perspektiven sozial-moralischer Orientierung. Berlin: Akademie Verlag, 2002 (Bd. II)
- Herfried Münkler und Karsten Fischer (Hrsg.): Gemeinwohl und Gemeinsinn im Recht. Konkretisierung und Realisierung öffentlicher Interessen Berlin: Akademie Verlag, 2002 (Bd. III)
- Herfried Münkler und Harald Bluhm (Hrsg.): Gemeinwohl und Gemeinsinn. Zwischen Normativität und Faktizität, Berlin: Akademie Verlag. 2002 (Bd. IV)
- Gunnar Folke Schuppert und Friedhelm Neidhardt (Hrsg.): Gemeinwohl - auf der Suche nach Substanz. Berlin: Edition Sigma, WZB-Jahrbuch 2002
- Forschungsberichte der interdisziplinären Arbeitsgruppen der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Band I - IV:
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