- Venner
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Der Titel Venner oder Bannerherr (französisch: banneret, bandelier; italienisch: alfiere, banderale) bezeichnet ein militärisch-politisches Amt in der alten Eidgenossenschaft.
Venner nannte man im deutschschweizerischen Raum den Bannerträger und Viertelsmeister oder Vierer einer Stadt, der für die Harnischschau, Steuererhebung, Marktaufsicht und Feuerwehr zuständig war. In Bern stellten die Handwerke der Pfister (Bäcker), Schmiede, Metzger und Gerber die vier Stadtvenner. Die Vennerhandwerke teilten sich im Mittelalter in mehrere Stuben oder Gesellschaften (z.B. Oberpfistern und Niederpfistern). In der frühen Neuzeit (bis 1798) stellten folgende Gesellschaften die Venner: Pfistern, Schmieden, Metzgern, Ober-Gerwern und Mittellöwen (letztere beide gemeinsam). Das Standbild eines Venners ziert den Vennerbrunnen auf dem Rathausplatz in Bern. Unter dem Vorsitz des Deutschseckelmeisters bildeten die vier Venner die deutsche Vennerkammer, unter dem Welschseckelmeister die welsche Vennerkammer. Die Vennerkammer funktionierte wie eine Finanzkommission und besass weit reichende Kompetenzen. Sie erstellte staatsrechtliche Gutachten, beriet lehensrechtliche Streitigkeiten und wählte die bernischen Gesandtschaften.
Die Bezeichnung Venner findet noch heute in der Pfadibewegung Schweiz Verwendung, wo der Patrouillenführer (Fähnliführer) Venner/in, resp. sein(e) Stellvertreter/in Jungvenner/in oder Hilfsvenner/in genannt wird.
Zudem ist Venner / Fenner ein Berner Nachname. Es gibt Hinweise darauf, dass ein Zweig der Venner seit 1226 in der Gemeinde Köniz beheimatet sind.
Siehe auch
Weblinks
Literatur
- François de Capitani: Adel, Bürger und Zünfte im Bern des 15. Jahrhunderts, Bern 1982.
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- Titel
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