- Verdinglichung
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Mit Verdinglichung wird in der marxistischen Theorie das behauptete Phänomen bezeichnet, dass in der kapitalistischen Gesellschaft gesellschaftliche Verhältnisse (beispielsweise das Verhältnis einer individuellen Arbeitsleistung zur gesellschaftlichen Gesamtarbeit) in der Form von Dingen in Erscheinung treten würden, denen eine Eigengesetzlichkeit, das „automatische Subjekt“, innewohne, die vom Menschen nicht mehr gestaltbar sei (nach Marx als Teil des „Warenfetischismus“ oder allgemeiner des „Fetisch-Verhältnisses“ des warenproduzierenden Systems). Die Summe der Verdinglichungsphänomene heiße demnach Ideologie.
Verdinglichung sei die kapitalistischen Gesellschaften innewohnende Tendenz, alles und jeden zum Gebrauchs-, Verbrauchs- und Tauschobjekt, also zur Ware zu machen, insbesondere auch Menschen und ihre Beziehungen miteinander (vor allem in Form ihrer Arbeitskraft, so als „Humankapital“, aber auch nicht-materiell als Idole, z. B. Popstars).
Theoretiker der Verdinglichung sind unter anderem
- Karl Marx (Das Kapital, Band 1)
- Georg Lukács (Geschichte und Klassenbewußtsein)
- Theodor W. Adorno
- Axel Honneth (Verdinglichung. Eine anerkennungstheoretische Studie)
- Joseph Gabel
Auch die Wertkritik um Robert Kurz als jüngere Spielart marxistischer Theorie (Postmarxismus) stellt die Verdinglichung und Entfremdung ins Zentrum ihrer Untersuchungen.
Siehe auch
Die Verdinglichung im bürgerlichen Recht
Im Privatrecht wird damit im Rückgriff auf Hegel seit der Begriffsbildung durch Dulckeit der Vorgang benannt, dass ein Forderungsrecht durch Besitzerwerb zum dinglichen Recht erstarkt und damit auch Wirkungen gegen Dritte zeigt; typisches Beispiel im BGB ist die Vormerkung.
Die Verdinglichung im deutschen Wohnungseigentumsrecht
Die Verdinglichung als Begriff des deutschen Wohnungseigentumsrechts wird hier erklärt: Verdinglichung (Wohnungseigentum)
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