- Verräterin
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Verrat ist ein besonders schwerer Vertrauensbruch, der die angenommene Loyalität verletzt. Die Bedeutung des Wortes Verrat hat sich differenziert. Während das mittelalterliche Verständnis nicht zwischen dem Verrat einer Person und einer ideellen Sache unterschied, ist das heutige Verratsverständnis differenzierter und impliziert durchaus eine negative Konnotation. Bestehende Verratsdefinitionen erscheinen aber unzureichend und Verratstheorie als solche ist nur in Ansätzen ausformuliert.
Eine Person, die einen Verrat begangen hat, wird als Verräter bezeichnet.
Im Einzelfall können Geheimnisse an andere Nutznießer verraten werden, oder generell kann eine Person oder Gruppe im Stich gelassen werden (vgl. die Desertion beim Militär).
Inhaltsverzeichnis
Recht
Deutschland
Strafrechtlich gibt es in Deutschland die Tatbestände des Hochverrats gegen Bund nach § 81 StGB, des Hochverrates gegen ein Land nach § 83 StGB, und bei Anwälten gegenüber ihren Klienten auch den Parteiverrat nach § 356 StGB.
Ein Unterfall ist der Geheimnisverrat.
Österreich
Strafrechtlich gibt es in Österreich die Tatbestände des Hochverrats (§ 242 bis 248 StGB) und des Landesverrats (§ 252 bis 258 StGB).
Literatur
- Bavendamm, Gundula: „Spionage und Verrat. Konspirative Kriegserzählungen und französische Innenpolitik, 1914 – 1917“, Dissertationsschrift, Essen 2004
- Boveri, Margret: „Der Verrat im 20. Jahrhundert“, Hamburg 1956
- Cornelia Epping-Jäger( Hrsg.): Freund, Feind & Verrat. Das politische Feld der Medien. Köln 2004
- Goldschmidt, Hermann Levin: „Heilvoller Verrat? Judas im neuen Testament“, Stuttgart 1976
- Jaeggi, Urs: „Versuch über den Verrat“, Darmstadt 1984
Siehe auch
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