VersVermV

VersVermV
Basisdaten
Titel: Verordnung über die Versicherungs-
vermittlung und -beratung
Kurztitel: Versicherungsvermittlungsverordnung
Abkürzung: VersVermV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Versicherungsrecht
FNA: 7100-1-9
Datum des Gesetzes: 15. Mai 2007
(BGBl. I S. 733)
Inkrafttreten am: 22. Mai 2007
Letzte Änderung durch: Art. 1 VO vom 19. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2969)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2009
(Art. 2 VO vom 19. Dezember 2008)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Die deutsche Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Abk. Versicherungsvermittlungsverordnung, VersVermV) konkretisiert die Bestimmungen zu den in Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie neu geschaffenen §§ 11a, 34d und 34e der Gewerbeordnung. Seit Inkrafttreten am 22. Mai 2007 enthält sie Regelungen zu den Anforderungen an die Sachkunde des Versicherungsvermittler, deren Nachweis sowie anerkannte bestehende Qualifikationen (Abschnitt 1 und Anlage 1), zum neuen Vermittlerregister (Abschnitt 2), zu Berufshaftpflichtversicherung (Abschnitt 3), Informationspflichten (Abschnitt 4) sowie Zahlungssicherung und Provisionsannahmeverbot (Abschnitt 5) des Vermittlers. Abschließend werden die Sanktionen bei Verstößen gegen diese Regelungen und öffentliche Zuständigkeiten benannt.

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