- Fachberater für Finanzdienstleistungen
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Der Fachberater für Finanzdienstleistungen ist eine finanzwirtschaftliche Aufstiegsfortbildung, die mit einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abschließt.
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen
Der Abschluss Fachberater für Finanzdienstleistungen ist auf eine privatkundenorientierte Finanzberatung ausgelegt.
Er entspricht inhaltlich dem Grundlagenteil des Fachwirtes für Finanzberatung.
Der vom DIHK veröffentlichte, überarbeitete Rahmenstoffplan aus dem Jahre 2004 hat einen Umfang von 370 Unterrichtsstunden.
Die Regelungen zur Prüfungszulassung und zur Prüfung selbst werden durch die prüfenden Industrie- und Handelskammern eigenständig festgelegt.[1] Eine bundeseinheitliche Fortbildungsordnung existiert bisher nicht, wird aber derzeit erarbeitet.[2]
Die schriftliche Prüfung wird bundeseinheitlich an zwei Prüfungstagen abgelegt.
Inhalte der Prüfung
Die jeweils 90-minütigen schriftlichen Klausurprüfungen setzen sich zusammen aus den Fächern:[3]
- Bankprodukte für private Haushalte
- Bausparen und Immobilien
- Versicherungsprodukte für private Haushalte
- Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Recht und Steuern
Weiterhin werden in einer mündlichen Prüfung nach erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Prüfungen das Fach
- Kundenberatung und Arbeitsorganisation
in einem simulierten Beratungsgespräch abgeprüft.
Anerkennung im Rahmen des Versicherungsvermittlerrechts
Nach der Versicherungsvermittlungsverordnung gilt der Abschluss zum Fachberater für Finanzdienstleistungen als Sachkundenachweis von Versicherungsvermittlern, wenn eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren vorliegt. Bei vorheriger kaufmännischer Ausbildung reduziert sich die notwendige Berufserfahrung auf ein Jahr.[4]
Siehe auch
Weblinks
- Fachberater für Finanzdienstleistungen im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
Fachberater für Finanzdienstleistungen im Weiterbildungsportal WIS der IHK-Organisation
Strukturierung der schriftlichen Prüfung ab Frühjahr 2012 bereitgestellt von der IHK München
Einzelnachweise
- ↑ Beispiel: Besondere Rechtsvorschrift der IHK Frankfurt am Main. Website der IHK Frankfurt am Main. Abgerufen am 26. Juni 2011.
- ↑ Bundesagentur für Arbeit, BERUFENET. Meldung vom 1. Dezember 2010. Abgerufen am 26. Juni 2011.
- ↑ Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen zum Fachberater für Finanzdienstleistungen im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
- ↑ § 4 Absatz 1 Nr. 2 VersVermV. Bundesministerium der Justiz. Abgerufen am 26. Juni 2011.
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