VerschG

VerschG
Basisdaten
Titel: Verschollenheitsgesetz
Abkürzung: VerschG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Zivilrecht, Verwaltungsrecht
FNA: 401-6
Datum des Gesetzes: 4. Juli 1939 (RGBl. S. 1186)
Inkrafttreten am: 15. Juli 1939
Letzte Änderung durch: Art. 55 G vom 17. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2586, 2726)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. September 2009
(Art 112 Abs. 1 G vom
17. Dezember 2008)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Verschollenheitsgesetz ist ein vorkonstitutionelles Gesetz, das dem Bundesrecht zugeordnet wird und am 4. Juli 1939 ausgefertigt wurde. Das Gesetz regelt den Fall, dass ein vermisster Mensch verschollen ist. In dem Gesetz werden im ersten Abschnitt die Voraussetzungen der Todeserklärung sowie Lebens- und Todesvermutungen erfasst. In den folgenden Abschnitten zwei bis vier wird das Verfahren geregelt.

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