- Todeserklärung
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Die Todeserklärung ist eine richterliche Erklärung mit dem Inhalt, dass ein Mensch vor der Rechtsordnung als verstorben anzusehen ist. In der Regel wird der Tod eines Menschen im Totenschein festgehalten. Jedoch kann bei verschollenen Personen der Tod nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden. Mit voranschreitender Zeit der Verschollenheit wächst jedoch die Vermutung des Todes; die Todeserklärung bestätigt diese Vermutung. Mit der Todeserklärung verliert der betreffende Mensch seine Rechtsfähigkeit, das Verlassenschaftsverfahren kann beginnen.
Rechtliche Grundlage für die Todeserklärung ist in Österreich das Todeserklärungsgesetz (TEG), in Deutschland das Verschollenheitsgesetz (VerschG), die beide auf dem Reichsgesetz über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit vom 4. Juli 1939 beruhen und weitgehend inhaltsgleich sind. Für die Todeserklärung ist das Verfahren außer Streitsachen anzuwenden.
Siehe auch
Totenschein, Sterbeurkunde, Vermisste Person
Weblinks
- Gesetz über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit auf www.verfassungen.de
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