- Verschollenheitsgesetz
-
Basisdaten Titel: Verschollenheitsgesetz Abkürzung: VerschG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Zivilrecht, Verwaltungsrecht Fundstellennachweis: 401-6 Datum des Gesetzes: 4. Juli 1939 (RGBl. S. 1186) Inkrafttreten am: 15. Juli 1939 Letzte Änderung durch: Art. 55 G vom 17. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2586, 2726)Inkrafttreten der
letzten Änderung:1. September 2009
(Art 112 Abs. 1 G vom
17. Dezember 2008)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Verschollenheitsgesetz ist ein vorkonstitutionelles Gesetz, das dem Bundesrecht zugeordnet wird und am 4. Juli 1939 ausgefertigt wurde. Das Gesetz regelt den Fall, dass ein Mensch verschollen, im besonderen auch vermisst ist. In dem Gesetz werden im ersten Abschnitt die Voraussetzungen der Todeserklärung sowie Lebens- und Todesvermutungen erfasst. In den folgenden Abschnitten zwei bis vier wird das Verfahren geregelt.
Im österreichischen Recht entspricht ihm das Todeserklärungsgesetz.
Weblinks
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.