- Versicherungsfachmann
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Die Prüfung zum Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV) wurde seit März 1991 vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) für den Versicherungsaußendienst abgenommen.
Die deutschen Versicherungsgesellschaften, die dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft angehören, haben sich gegenseitig freiwillig verpflichtet, die Ausbildung zum Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV) als Mindestqualifikation für hauptberufliche Außendienstmitarbeiter einzuführen.
Zwischen 1991 und 2007 (inkl. Prüfung Juni 2007) haben insgesamt 138.945 Kandidaten an der Prüfung zum Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV) teilgenommen. Davon haben 107.966 Teilnehmer die Prüfung bestanden (Quelle: Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV))
Mit Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/92/EG (EU-Richtlinie zur Versicherungsvermittlung) und Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 25. Oktober 2006 (Bundestagsdrucksache Nr. 16/3162) wird vorgeschrieben, dass Versicherungsvermittler eine geeignete Sachkundeprüfung zum Angebot derartiger Leistungen nachweisen [1].
Die Inhalte der Prüfung zum Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV) wurden vom Gesetzgeber übernommen. Die Prüfung wird nach Auslaufen der gesetzlichen Übergangsfristen nicht mehr durch das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft durchgeführt. Zuständig sind jetzt die Industrie- und Handelskammern.
Prüfung
Die Prüfung wird vom BWV und ab September 2007 von den örtlichen IHKs mit dem BWV als Dienstleister durchgeführt. Der Nachweis einer derartigen abgelegten Prüfung gilt als Sachkundenachweis gem. § 34d Abs. 2 der Gewerbeordnung und ist die Mindest-Qualifikation, die Versicherungsvermittler zur Erteilung der Gewerbeerlaubnis benötigen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil und einem praktischen Prüfungsteil. Bei dem praktischen Prüfungsteil ist hervorzuheben, dass es sich um die Simulation eines Kundenberatungsgespräches handelt. Der Kandidat soll nachweisen, dass er in der Lage ist ein Beratungsgespräch zu führen und angemessene Lösungen für den Versicherungskunden zu entwickeln.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung vor der IHK erhält der Kandidat die Bescheinigung, dass er die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau IHK“ erfolgreich abgelegt hat und damit die erforderliche Qualifikation zur Ausübung des Gewerbes als Versicherungsvermittler erworben hat.
Dauer und Kosten
Die Ausbildung wird berufsbegleitend, d. h. üblicherweise im Rahmen einer praktischen versicherungsspezifischen Tätigkeit durchgeführt und dauert zwischen 12 und 24 Monaten. Am Ende stehen eine abschließende schriftliche und eine praktische (mündliche) Prüfung. Die Kosten der IHK- Prüfung belaufen sich auf durchschnittlich 250,-- bis 320,--€ Euro. Die Ausbildungskosten ca. 750,-- bis 1350,--€ , je nach Seminarart, (für Seminare, Schulungen, Material etc.) kommen zu dieser Summe hinzu. Bei Einfirmen- und Konzernvertretern (Ausschließlichkeitsvermittlern) werden die Ausgaben häufig von dem Versicherungsunternehmen getragen.
Quellen
- ↑ Gesetzentwurf zur EU-Richtlinie 2002/92/EG "Versicherungsvermittler" http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,7647,00.pdf (PDF)
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