Versicherungsvertreter

Versicherungsvertreter

Versicherungsvertreter ist ein Beruf der für einen Versicherer ausgeübt wird. Der Oberbegriff ist Versicherungsvermittler.

Versicherungsvertreter betreuen bestehende Kundenbeziehungen und bauen darüber hinaus neue Kundenbeziehungen auf. Im Rahmen einer notwendigen gesetzlichen Neuordnung werden Mindestvoraussetzungen an den Versicherungsvertreter und an das Beratungsgespräch gestellt (EU-Vermittlerrichtlinie).

Rechtliche Stellung

In Deutschland sind Versicherungsvertreter am häufigsten selbstständige Handelsvertreter nach § 84 HGB. Die Vertragsbeziehungen zur Versicherungsgesellschaft sind in einem Agenturvertrag geregelt. Dieser wird durch Provisionsvereinbarungen ergänzt. Der Agenturvertrag regelt u. a. die Fragen nach

  • Ausschließlichkeit: Einfirmenvertreter sind heute noch die am häufigsten anzutreffenden Versicherungsvermittler
  • Tätigkeitsgebiet: Bestands- und/oder Gebietsschutz
  • Kostenzuschüsse wie für Büro- oder Werbekosten
  • Ausstattung: recht häufig gibt es die Anforderung an ein Ladenbüro
  • Haftungsübernahmen

In vielen Versicherungsunternehmen finden sich diese sogenannten Ausschließlichkeitsvertreter zu Interessensvereinigungen zusammen, den sogenannten Hausvereinen.

Neben dem Ausschließlichkeitsvertreter gibt es auch den Mehrfach-Agenten und den Versicherungsmakler. Diese sind für mehrere Versicherungsgesellschaften tätig und haben ein anderes Haftungsverhältnis zu diesen als der Versicherungsvertreter. Während der Vertreter seinen Vertrag mit dem Versicherer schließt und von diesem für vermitteltes Geschäft eine Provision erhält, schließt der Makler seinen Vertrag mit dem Kunden, erhält für vermitteltes Geschäft aber vom Versicherungsunternehmen eine Courtage.

Einnahmen, Finanzen

Der Versicherungsvertreter lebt aus folgenden Einnahmequellen:

  • Bestandsprovision (auch Folgeprovision)
  • Abschlussprovision (auch erhöhte erstjährige Provision)
  • Zuschüsse, beispielsweise Aufbauzuschüsse in den ersten Jahren oder garantierte Zuschüsse aufgrund eines zu geringen Kundenbestands.

Ein weiterer Bestandteil der Bezahlung besteht in so genannten Wettbewerben oder Bonifikationen. Die Versicherungsvertreter müssen hier innerhalb einer bestimmten Zeit eine vorgeschriebene Anzahl an Verträgen mit bestimmten Beitragsvolumen abschließen, um sich für den Wettbewerb zu qualifizieren. Von diesen bekommen dann die besten Vertreter einen Preis.

Provisionshöhen

Übliche Provisionshöhen sind:

  • Private Krankenversicherung: 3–8 Monatsbeiträge + 2 % des Jahresbeitrages als Bestandspflegeprovision
  • Lebensversicherungen: meist um die 25 Promille bezogen auf die Versicherungssumme + 2 % des Jahresbeitrages als Bestandspflegeprovision
  • Sachversicherungen: 50 % des Erstjahresbeitrags bei 3-Jahresverträgen, in den Folgejahren 10-15% des Folgebeitrages.
  • Kfz.-Versicherungen: 3–8 % des Beitrages, sowohl als Abschlußprovision als auch als Bestandspflegeprovision

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