- Versorgungsbezüge
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Versorgungsbezüge sind im deutschen Steuerrecht gem. § 19 Abs.2 EStG
- das Ruhegehalt, Witwengeld oder Waisengeld, der Unterhaltsbeitrag oder ein gleichartiger Bezug
- auf Grund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften,
- nach beamtenrechtlichen Grundsätzen von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Verbänden von Körperschaften
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- in anderen Fällen Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen wegen Erreichens einer Altersgrenze, verminderter Erwerbsfähigkeit oder als Hinterbliebenenbezüge; Bezüge wegen Erreichens einer Altersgrenze gelten erst dann als Versorgungsbezüge, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat.
Versorgungsbezüge gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Jedoch bleibt der Versorgungsfreibetrag steuerfrei. Zu beachten ist auch der Werbungskostenpauschbetrag des § 9a S.1 Nr.1b EStG.
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